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Wir weisen darauf hin, dass Anträge zur Jugendfreigabe für die Saison 2010/2011 gem. § 21 BBV-Spielordnung am 01. Juli 2010 in der BBV-Geschäftsstelle vorliegen müssen. Eine nachträgliche Genehmigung wird nicht erteilt!

BBV-Geschäftsstelle

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