Bezirk Schwaben

Einladung zum Bezirkstag 2014 Schwaben
Liebe Badmintonfreunde,
ich darf Euch herzlich zum diesjährigen Bezirkstag des Badminton-Bezirks Schwaben einladen.
Wir treffen uns – wie im Vorjahr vereinbart – am Mittwoch, 28. Mai, um 19.30 Uhr wiederum im Restaurant des Trachtenheims in Königsbrunn (Donauwörther Straße 46, Telefon 08231/86000).
Folgende Tagesordnung schlage ich gemäß § 21 der BBV-Satzung vor:
1. Begrüßung und Feststellung der stimmberechtigen Teilnehmer sowie der Stimmenzahl
2. Genehmigung der Tagesordnung und des Protokolls vom Bezirkstag 2013
und Beschlussfassung über die Zulassung eventuell vorliegender Dringlichkeitsanträge
3. Ehrungen
4. Rechenschaftsberichte des Bezirksvorsitzenden und der Ressortleiter
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Aussprache zu den Berichten
7. Entlastung des Bezirksvorsitzenden, der Ressortleiter sowie deren Ausschussmitglieder
8. Wahl eines Wahlleiters und Wahlhelfer
9. Neuwahl des Bezirksvorstands, der Ressortleiter sowie der Ausschussmitglieder für die Legislaturperiode 2014 bis 2017
10. Wahl der Kassenprüfer für die Legislaturperiode 2014 bis 2017
11. Wahl der Bezirksdelegierten für den BBV-Beirat 2015 bis 2017
12. Genehmigung des Haushaltsplanes für das kommende Haushaltsjahr
13. Festsetzung der Verwaltungskostenumlage (VKU) für das Jahr 2014
14. Spielbetrieb und Bezirksturniere der Saison 2014/15
15. Anträge/Termine/Verschiedenes
Anmerkungen zum Bezirkstag 2014
– Anträge zum Bezirkstag sind bis spätestens Freitag, 23. Mai 2014, schriftlich an mich zu richten.
– Wie jedes Jahr werden auch diesmal Ehrungen für besondere Verdienste um den Badminton-Sport im Bezirk Schwaben für erfolgreiche Sportler und langjährige Funktionäre vorgenommen. Schickt bitte entsprechende Vorschläge bis Freitag, 23. Mai 2014, an mich (siehe Anhang).
– Die Vereine entsenden zum Bezirkstag bevollmächtigte Delegierte, wobei ein Delegierter alle Stimmen eines Vereins vertreten kann. Die Zahl der Stimmen wird für den Bezirkstag aufgrund der bei dem Bezirkstag vorausgehenden Bestandserhebung zum 1. Januar des Jahres errechnet; auf je angefangene 50 Mitglieder entfällt eine Stimme (siehe Anhang).
– Die Mitglieder des Vorstands haben bei Abstimmungen eine Stimme, können aber nicht gleichzeitig Stimmen ihres Vereins übernehmen.
Alle Vereine sind laut Beschlussfassung des Bezirkstages verpflichtet, mindestens einen Vertreter zu entsenden. Das unentschuldigte Fernbleiben wird mit einer Ordnungsgebühr in Höhe von 50 Euro belegt.
Auf eine konstruktive Sitzung und die Begegnung freue ich mich und verbleibe
mit sportlichen Grüßen
Marcus Barnstorf
Bayerischer Badminton-Verband e.V.
Bezirk Schwaben
Kategorien: