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Gemäß § 15 der Satzung wird hiermit der 26. ordentliche Verbandstag einberufen.

Termin: 09. Mai 2015
Beginn: 10:00 Uhr
Ort: München, Haus des Sports, Georg-Brauchle-Ring 93

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Ehrungen
  2. Feststellung der stimmberechtigten Teilnehmer und der Stimmenzahl
  3. Genehmigung der Tagesordnung und Beschlussfassung über die Zulassung evtl. vorliegender Dringlichkeitsanträge
  4. Genehmigung des Protokolls über den Beirat 2014
  5. Rechenschaftsbericht des Vorstandes und der Ausschüsse
  6. Bericht der Kassenprüfer
  7. Genehmigung des Rechnungsergebnisses für das abgelaufene Haushaltsjahr 2014
  8. Genehmigung des Haushaltsplanes für das laufende Haushaltsjahr 2015
  9. Festsetzung der Verbandsbeiträge für das kommende Haushaltsjahr 2016
  10. Satzungsänderungen *(siehe Fußnote)
  11. Wahl eines Wahlleiters und zweier Wahlhelfer
  12. Entlastung des Vorstandes, des Rechtsausschussvorsitzenden und der Ausschussmitglieder
  13. Neuwahl des Vorstandes, des Rechtsausschussvorsitzenden und der Ausschussmitglieder
  14. Wahl von zwei Kassenprüfern und zwei Ersatz-Kassenprüfern
  15. Vergabe der Meisterschaften und Ranglistenturniere in der Saison 2015/16
  16. Anträge
  17. Verschiedenes

* Vorgesehen sind Änderungen in § 14.1.4, § 14.2, § 22.3, § 23.3, § 25.1.2, § 26, § 37.4
Neue Vorschriften: § 14.1.5, § 19.4, § 23.1.12, § 33, § 36
Neue Nummerierung ab § 33.

Der genaue Wortlaut der vorgesehenen Änderungen wird im Verbandstagsheft veröffentlicht. Er kann aber bereits jetzt hier auf der BBV-Homepage eingesehen und abgerufen werden.

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Anmerkung:

  1. Anträge zum Verbandstag sind bis spätestens 02. April 2015 bei der BBV Geschäftsstelle einzureichen.
  2. Der Verbandstag setzt sich zusammen aus den Delegierten der dem BBV angeschlossenen Vereine, den Bezirksvorsitzenden oder deren schriftlich bevollmächtigten Vertretern und dem Vorstand.
  3. Die Vereine entsenden zum Verbandstag bevollmächtigte Delegierte, wobei ein Delegierter auch alle Stimmen des Vereins vertreten kann. Der Delegierte muss Mitglied des Vereins sein, den er vertritt, eine schriftliche Vollmacht vorzeigen, und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
    Auf je angefangene 50 Mitglieder nach der Bestandserhebung Ende 2014 entfällt eine Stimme. Kein Delegierter darf gleichzeitig zwei Vereine vertreten.
  4. Die Mitglieder des Vorstandes und die Bezirksvorsitzenden oder Vertreter haben auf dem Verbandstag je eine Stimme. Sie können nicht gleichzeitig Stimmen der Vereine vertreten; auch bei zulässiger Mehrfachfunktionen hat eine Person nur eine Stimme.
  5. Die Beisitzer im Spielausschuss und im Jugendausschuss, die Kassenprüfer und die Ehrenmitglieder werden als beratende Mitglieder ebenfalls eingeladen.
  6. Die Kosten für den Vorstand, den Rechtsausschussvorsitzenden, die Bezirksvorsitzenden oder deren Vertreter, die Ausschussbeisitzer, die Kassenprüfer und die Ehrenmitglieder trägt der BBV. Die Kosten für die Delegierten der Vereine tragen die Vereine, wobei der BBV für je einen Delegierten die Fahrtkosten in Höhe Bahnfahrt zweiter Klasse zwischen Vereinsort und Tagungsort übernimmt.
  7. Die Unterlagen für die Tagesordnung werden gemäß § 19 Abs. 2 der Satzung fristgemäß versandt.
  8. Der Verbandstag wird voraussichtlich bis 16:00 Uhr dauern.
gez. gez. gez.
Klaus Sartoris Hilde Hauber Hans-Georg Weigand
komm. Präsident Vizepräsidentin Vizepräsident

 

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