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Der Bayerische Badmintonverband unterstützt leistungsbezogen die Teilnehmer an dieser Meisterschaft, soweit sie aktuell eine Spielberechtigung für einen Vereine des BBV haben. Jeder Teilnehmer bekommt die gesamten nachgewiesenen Meldegebühren erstattet, wenn er in einer Disziplin mindestens das Achtelfinale erreicht. Dabei darf diese Platzierung nicht kampflos erreicht worden sein.

Die Erstattung ist dann bis spätestens 15.10.18 unter Angabe der Ergebnisse formlos beim BBV-Sportwart zu beantragen.

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