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Der BBV-Spielausschuß informiert, wie Auf- und Abstieg im Mannschaftsspielbetrieb für die Oberliga Bayern und die Bayernligen in dieser Spielzeit geregelt werden.

Der BBV-Vorstand  hat diesem Vorschlag des BBV-SpA am 24.3.20 zugestimmt.

Es werden die Tabellen bei Spielabbruch vom 13.3.20 ohne wenn und aber als Endtabellen angesehen. Danach wird wie zu Saisonbeginn  in den Durchführungsbestimmungen der Saison 19/20 und der BBV-Spielordnung vorgegeben, ganz “normal” auf- und abgestiegen. 

Nur dort wo es Relegationen gäbe (z.B. beim Aufstieg von Bezirksoberliga zur Bayernliga), steigen a l l e  für die Relegation qualifizierten Teilnehmer (ohne Ausspielung) auf, wobei ein für die Relegation qualifizierter Teilnehmer, der nicht teilnehmen kann oder will, nicht durch einen “Nachrücker” ersetzt werden kann.

Dieser Verzicht auf die Ausspielung von Relegationen wird in Kraft treten, wenn  in der Gruppe Südost – aus welchen Gründen auch immer – auf eine Relegation zur Regionalliga verzichtet bzw. diese bis zum 15.5 nicht statt findet, weil sonst die Zeit für die konkrete Ligenplanung des  BBV und der Bezirke nächstes Jahr zu knapp würde.

Den Bezirken, die für Ihren Bereich in eigener Zuständigkeit entscheiden, wird dringend empfohlen, diese Regelung entsprechend zu übernehmen, um eine einheitliche Handhabung in Bayern zu ermöglichen.

Sobald die Gruppe SüdOst konkrete Entscheidungen für die Regionalliga trifft, die für die Oberliga Bayern und der Bayernliga wichtig sind, erfolgt eine weitere Information.

 

Dieter Sichert

BBV-Sportwart