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Anbei finden sich die neuen Handlungsempfehlungen des BLSV vom 03.07. für Sportvereine zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs.

https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Corona/Handlungsempfehlungen.pdf

Dort heißt es unter “Wiederaufnahme des Sportbetriebs / Sportarten-Empfehlungen” (S. 2):

“NEU! Gilt beim Sportbetrieb im Freien und im Indoor-Bereich weiterhin das Allgemeine Abstandsgebot?”

Die zwingende Einhaltung des allgemeinen Abstandsgebotes wird in diesem Rahmen seit dem Inkrafttreten der 6. BayIfSMV am 22.06.2020 nicht mehr vorgegeben. Gegen die Unterschreitung des Mindestabstandes bei der Sportausübung bestehen deshalb grundsätzlich keine Einwände. Dessen ungeachtet sollte weiterhin versucht werden, wo immer möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Davon unberührt bleibt die kontaktfreie Durchführung – dies ist weiterhin zu gewährleisten.”

Damit kann also auch wieder Doppel auf dem Badmintonfeld gespielt werden. Es sei aber auf die Einhaltung der Hygieneregeln insgesamt strengstens zu achten.

Weitere Informationen werden folgen.

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