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Hinsichtlich der Wiederaufnahme des Sport- und Wettkampfbetriebs stellt der BLSV Handlungsempfehlungen zur Verfügung, an denen sich Sportvereine orientieren können. Diese Handlungsempfehlungen werden regelmäßig aktualisiert (aktueller Stand: 6. Oktober 2020). 

Handlungsempfehlungen des BLSV

Aufgrund der stetigen Regeländerungen ist es schwer den Überblick zu behalten. Umso erfreulicher ist es, dass der BLSV diese Handelsempfehlungen zur Verfügung stellt und fortlaufend aktualisiert. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen für detaillierte Informationen auf der BLSV-Homepage nachzuschauen. 

Die wichtigsten Informationen zum Wettkampfbetrieb haben wir nun hier für Sie zusammengefasst:

  • Der Wettkampfbetrieb für alle Kontaktsportarten ist seit dem 19. September 2020 wieder erlaubt. Dabei sind die geltenden Hygieneschutzmaßnahmen einzuhalten.
  • Bei Wettkämpfen in geschlossenen Räumen sind höchstens 100 Personen (Wettkampfteilnehmer und Funktionspersonal) zugelassen. Sofern allen anwesenden Personen gekennzeichnete Plätze oder klar voneinander abgegrenzte Aufenthaltsbereiche zugewiesen werden können, bei denen der Mindestabstand immer eingehalten werden kann, sind höchstens 200 Personen zugelassen. 
  • Zuschauer sind seit dem 19. September 2020 wieder erlaubt. Hierbei gelten für den Sport die Regelungen wie im Kulturbereich. In geschlossenen Räumen sind höchstens 100 und unter freiem Himmel höchstens 200 Besucher zugelassen. Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen beträgt die Anzahl der möglichen Besucher in geschlossenen Räumen höchstens 200 und unter freiem Himmel höchstens 400. Es ist zu beachten, dass auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde ein Hygienekonzept vorzulegen ist. 
  • Für die Zuschauer gilt in geschlossenen Räumen eine Maskenpflicht, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden. Für Zuschauer auf Stehplätzen gilt auch auf dem Stehplatz selbst eine Maskenpflicht, sofern der Abstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann. Generell sind Zuschauer darauf hinzuweisen, den Mindestabstand von 1,5m einzuhalten. 

Außerdem finden Sie auf dieser Seite des BLSV FAQs, Informationen an Sportvereine und Fachverbände, Pressemitteilungen und hilfreiche Links zur Corona-Pandemie – alles auf einen Blick.

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