Hiermit gibt der Bayerische Badminton-Verband die Nominierung in den Landeskader LK bekannt. Aufgrund der Covid-19 Pandemie wurden die Nominierungskriterien einmalig angepasst.
Für das Jahr 2021 unterscheidet der Verband bei der Nominierung folgende Kriterien:
- Nominierung vom 01.01. bis zum 31.12.2021 aufgrund der gültigen Nominierungskriterien.
- Nominierung vom 01.01.2021 bis zum Nachholtermin der Deutschen Meisterschaft 2020 bzw. längstens bis zum 30.06.2021.
Aufgrund der Covid-19 Pandemie wurde die Deutsche Meisterschaft 2020 auf das Jahr 2021 verschoben. Sollten Athleten*innen sich für die deutsche Meisterschaft 2020 qualifiziert haben und nicht die Nominierungskriterien erfüllen, gilt diese Qualifikation ebenso als Kriterium für den Landeskaderstatus.
Außerdem gibt es für Athleten*innen, die in U15 noch nicht an einem BBV Stützpunkt trainieren bzw. in die Altersklasse U17 gekommen sind, Auflagen, die für den Verbleib im Landeskader notwendig sind.
Wichtige Dokumente:
- Nominierung Landeskader LK 2021 (Stand 20 12 2020)
- Übersicht der Eigenbeteiligungen bei Maßnahmen im Ressort Leistungssport
- Förderbedingungen im Bereich Sportmedizin für Kaderathleten*innen
- §10 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit Informationen zu Trainingsmöglichkeiten für Kaderathleten*innen
Für Rückfragen steht Lukas Gunzelmann () per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung.