Balltestung

Naturfeder- und Synthetikbälle für den Spielbetrieb

Der Bayerische Badminton-Verband (BBV) regelt die Zulassung von Bällen für den offiziellen Spielbetrieb über ein zentrales, transparentes Testverfahren.

Hersteller und Händler können ihre Bälle jederzeit zur Zulassung einreichen und am Verfahren teilnehmen. Die Balltestung erfolgt zentral am BBV-Stützpunkt an der Sportschule Oberhaching.

Balltestverfahren

Die eingereichten Bälle werden in einem strukturierten und dokumentierten Verfahren geprüft. Dazu gehören unter anderem Tests nach den offiziellen DBV-Spielregeln, beispielsweise:
Regel 3: Balltest auf Geschwindigkeit

Ergänzend erfolgt eine praxisnahe Beurteilung durch Spieler verschiedener Leistungsklassen (z. B. bis Bundesliga).

Bewertet werden insbesondere:

  • Flugverhalten
  • Haltbarkeit
  • Spielgefühl

Die Entscheidung über die Zulassung sowie die Einordnung in eine Ballkategorie trifft der BBV-Spielausschuss auf Grundlage der dokumentierten Testergebnisse.

Jährliche Balltestung (Hauptrunde)

Die zentrale Balltestung findet einmal jährlich statt.Zeitplan für die Saison 2026/2027

  • Anmeldung möglich ab: 01.04.2026
  • Anmeldeschluss: 30.04.2026
  • Balltestung: Mai 2026 (geplant: 13.05.)
  • Veröffentlichung Ballpool: bis 30.05.2026

Unterjährige Ballzulassung

Eine Zulassung ist auch während der laufenden Saison möglich.

  • Einreichung von Testbällen jederzeit möglich
  • Durchführung einer Testung
  • Entscheidung durch den BBV-Spielausschuss
  • Aufnahme in den aktuellen Ballpool bei erfolgreicher Bewertung

Informationsübersicht

Die Testung wird dokumentiert und medial begleitet. Der aktuelle Ballpool wird jeweils auf der Webseite veröffentlicht.

Teilnahmebedingung
  • Teilnahme erfolgt über das Online-Formular.
  • Pro Ballmodell sind 2 Ballrollen einzusenden (Details nach Anmeldung)
  • Angabe des geplanten Verkaufspreises pro Rolle
  • Die eingesandten Bälle gehen in das Eigentum des BBV über
Gebühren
  • 150 € pro zugelassener Ballkategorie
  • Abrechnung nach erfolgreicher Zulassung
  • Unterjährig ggf. anteilig reduziert
Ballkategorien
Die zugelassenen Bälle werden durch den BBV-Spielausschuss in drei Kategorien eingeteilt:
  • Kategorie C: Bezirkslasse A und tiefer, sowie alle offiziellen Turniere des Levels E
  • Kategorie B: Bezirksoberliga und tiefer, sowie alle offiziellen Turniere des Levels D und niedriger
  • Kategorie A: alle BBV-Ligen, sowie alle offiziellen Turniere des Levels C und niedriger

Rechtliches zum Schluss

Grundlage: Spielordnung (§ 16 Ballmarken)
Die Ballzulassung erfolgt gemäß der Spielordnung des BBV:
  • In allen offiziellen Wettbewerben nach § 3 Nummer 1 bis 9 ist mit zugelassenen Bällen zu spielen.
  • Über die Zulassung entscheidet der BBV-Spielausschuss im Rahmen einer jährlichen Balltestung.
  • Die Zulassung gilt jeweils für eine Saison.
  • In Ausnahmefällen können auch während der Saison weitere Ballhersteller und Ballmarken zugelassen werden.
  • Bei bestehenden Sponsorenverträgen können für Veranstaltungen auf Landesebene bestimmte Ballhersteller durch die Geschäftsführung festgelegt werden.
  • Bei privaten Turnieren und Freundschaftsspielen gibt es keine Verbandsvorgaben zur Ballwahl.
Hinweis: Im Rahmen der Sporttagung 2026 wurde eine Anpassung der Spielordnung – insbesondere zur Öffnung für Synthetikbälle sowie zur strukturellen Überarbeitung – positiv empfohlen. Die finale Beschlussfassung erfolgt im Rahmen des Verbandstags 2026. Es gilt der jeweils aktuelle Beschlussstand der Spielordnung.