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Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DSGVO

Jede*r einzelne Mitarbeiter*in bzw. Funktionsträger*in, der Daten über Einzelpersonen verarbeitet oder von diesen Daten Kenntnis erlangt, wird bei der Aufnahme seiner Tätigkeit für den Bayerischen Badminton-Verband e.V. durch den Bayerischen Badminton-Verband e.V. auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen und der Vertraulichkeit im Umgang mit personenbezogenen Daten nach Art. 5 Abs. 1/ Art. 29 und Art. 32 Abs.4 EU-DSGVO (EU-Datenschutzgrundverordnung) verpflichtet. Die Verpflichtung auf Einhaltung des Datengeheimnisses besteht auch nach Ende der vertraglichen/satzungsrechtlichen Beziehung zwischen dem Bayerischen Badminton-Verband e.V. und dem*r Mitarbeiter*in bzw. Funktionär*in fort.

Diese Verpflichtung beinhaltet keinerlei Kundgabe eines Misstrauens gegenüber einzelnen Mitarbeiter*innen bzw. Funktionsträger*innen des Bayerischen Badminton-Verbandes e.V., sondern entspricht allein den Vorgaben der DSGVO.

Personenbezogene Daten sind alle die Daten, in denen Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder aus den Daten-Inhalten bestimmbaren Person, abgespeichert sind. Dazu gehören beispielsweise Adressen, Bankverbindungen oder Daten über Geschäftsbeziehungen zwischen Mitgliedern und dem Bayerischen Badminton-Verband e.V..
Das Datengeheimnis erfasst jede Form der Datenverarbeitung, wie: die Erhebung und Erfassung von personenbezogenen Daten, die Auswertung von personenbezogenen Daten, die Weitergabe von Datenträgern, die Einsichtnahme in Bildschirm-Inhalte oder die Weitergabe von Computer-Ausdrucken oder Dateien.

Geschützt sind alle in Dateien gespeicherten, auf Papier gedruckten und auf WEB-Masken einsehbare Angaben, die sich auf eine bestimmte einzelne Person oder durch zusätzliches Wissen bestimmbare Einzelperson, beziehen. Keine im Bayerischen Badminton-Verband e.V. tätige Person darf geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen, als dem zur jeweiligen rechtmäßigen vertraglichen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck erheben, verarbeiten, anderen bekannt bzw. zugänglich machen oder in sonstiger Weise nutzen. Personenbezogene Daten dürfen auch nicht für private Zwecke genutzt werden. Deshalb ist es grundsätzlich verboten, personenbezogene Daten des Bayerischen Badminton-Verband e.V. auf Datenträger, USB-Sticks oder mobile Endgeräte (Notebooks, Smartphones) zu kopieren oder Screenshots zu erstellen und diese Datenträger/dieses Bildmaterial aus dem Bayerischen Badminton-Verband e.V. herauszubringen. Durch die zur Verfügungsstellung des zentral gesteuerten Datenablageortes BBV-Cloud sowie eines zentralen, vereinsweiten und serverbasierten Datenverarbeitungsprogrammes durch den Bayerischen Badminton-Verband e.V. ist es nicht zulässig Daten lokal zu verwalten, ganz gleich ob verschlüsselt oder unverschlüsselt. Die einzige zulässige Ausnahme hiervon ist die Ablage in einem lokalen Synchronisations-Ordner der BBV-Cloud. Die Datenverwaltung darf ausschließlich in den zur Verfügung gestellten Systemen des Bayerischen Badminton-Verbandes e.V. erfolgen. Der private Rechner ist vor dem Zugriff Dritter mit einem Passwort und einer stets aktuellen Firewall sowie einem Antivirenprogramm zu schützen. Alle bestehenden lokal verwalteten Daten sind zu löschen oder in das Verwaltungsprogramm des Bayerischen Badminton-Verbandes e.V. zu überführen. Die Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt nur noch über das zentrale Vereins-System und dessen zur Verfügung gestellten Download Synchronisations-Apps.

Das Verbot der Bekanntgabe von personenbezogenen Daten gilt gleichermaßen für die Weitergabe dieser Daten an externe Stellen, wie auch an andere Mitarbeiter*innen und Funktionsträger*innnen des Bayerischen Badminton-Verbandes e.V., die für die Erledigung ihrer vertragsgemäßen Aufgaben diese Daten nicht benötigen. Von der Übersendung personenbezogener Daten per E-Mail ist abzusehen. Sollte die Übersendung personenbezogener Daten an berechtigte Empfänger*innen nicht mit Hilfe der Verwaltungsprogramme des Bayerischen Badminton-Verbandes e.V. umgangen werden können, dürfen diese ausschließlich durch verschlüsselte Anlage/n per E-Mail versendet werden.

Verstöße gegen die Verpflichtung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DSGVO können mit Geld- oder Freiheitsstrafe sowie einer Verbandsstrafe geahndet werden.

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Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters notwendig.