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Antrag auf Lizenzverlängerung

Der Bayerische Badminton-Verband e.V. genehmigt für Deine Lizenzverlängerung neben eigenen Fortbildungsangeboten auch externe Fortbildungsmaßnahmen.

Für die Verlängerung der Lizenz müssen folgende Lerneinheiten (LE) á 45 Minuten nachgewiesen werden:
▶ Lizenzstufe Trainerassistenz: 10 LE
▶ Lizenzstufe C, B und A: Mindestens 15 LE

📝Alle externen Fortbildungen, die nicht im BBV-Maßnahmenkalender beworben werden, müssen vor Beginn der Veranstaltung bei Nicolas Casado als Verlängerung genehmigt werden. Eine nachträgliche Anerkennung ist nicht möglich.

📁Im Anschluss an die Fortbildungsmaßnahme kannst Du Deinen Antrag auf Lizenzverlängerung stellen. Fülle dazu einfach diesen Antrag aus.
💸Mit der Lizenzverlängerung externer Fortbildungen wird eine Bearbeitungs-gebühr in Höhe von 20,- € in Rechnung gestellt, die Du im Nachgang per E-Mail erhältst.

In unserem FAQ erhältst Du alle Antworten auf Deine Fragen.

Zum Abgleich Deiner Daten in der aktuellen Lizenz bitte hier Deine Daten eintragen. Sollte es in der Zwischenzeit zu Änderung gekommen sein, werden wir Deine Daten in der Lizenz entsprechend aktualisieren.
Antrag für
Möchtest Du eine alternative Rechnungsadresse angeben?
Folgende Lizenzen möchte ich verlängern
Bei Antrag auf Verlängerung der höchsten Lizenz werden automatisch die niedrigeren Lizenzstufen ebenso verlängert.
Gibt es Anfragen zu einer individuellen Einzelfallprüfung?
Nicht immer sind die Verlängerungen von Lizenzen trivial. Deswegen hast Du hier in individuellen Einzelfällen die Möglichkeit die Situation genauer zu erläutern.
Klicke oder ziehe Dateien in diesen Bereich zum Hochladen. Du kannst bis zu 5 Dateien hochladen.
Bitte lade hier die Teilnahmebestätigungen mit den Hinweisen zu Veranstaltungsdatum, Lerneinheiten und Thema der Fortbildung hoch. Solltest Du keinen Nachweis erhalten, frage bitte bei dem Veranstalter der Fortbildungsmaßnahme nach.

Prävention sexualisierte Gewalt

Selbstverpflichtung für Trainerinnen und Trainer, die in der Kinder- und Jugendarbeit des Sportvereins tätig sind, zur Prävention sexualisierter Gewalt (PsG).
  1. Ich verpflichte mich alles zu tun, dass in der sportlichen Jugendarbeit des BBV keine Grenzverletzungen, kein sexueller Missbrauch und keine sexualisierte Gewalt möglichwerden.
  2. Ich will die mir anvertrauten Jungen und Mädchen, Kinder und Jugendlichen vor Schaden und Gefahren, Missbrauch und Gewalt schützen.
  3. Ich respektiere die individuelle Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen und bringe ihnen Wertschätzung und Vertrauen entgegen.
  4. Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen sowie der anderen Vereinsmitglieder.
  5. Ich nehme die individuellen Empfindungen der Kinder und Jugendlichen zu Nähe und Distanz gegenüber anderen Menschen ernst und respektiere ihre persönlichen Grenzen.
  6. Ich habe eine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber Kindern. Diese Position werde ich nicht missbrauchen. Als Vereinsmitarbeiter*in nutze ich meine Rolle nicht für sexuelle Kontakte zu mir anvertrauten Minderjährigen.
  7. Mir ist bewusst, dass jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen eine strafbare Handlung ist, mit entsprechenden disziplinarischen und eventuellen strafrechtlichen Folgen.
  8. Abwertendes sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges verbales und nonverbales Verhalten toleriere ich nicht und beziehe dagegen Stellung.
  9. Ich nehme Grenzüberschreitungen durch andere Mitarbeitende und Teilnehmende in Gruppen, Mannschaften, bei Angeboten und Aktivitäten bewusst wahr und vertusche sie nicht. Die Situation muss bei den Beteiligten offen angesprochen werden.
  10. Im „Konfliktfall“ ziehe ich (professionelle) fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere die Verantwortlichen auf der Leitungsebene. Dabei steht der Schutz der Kinder und Jugendlichen an erster Stelle.
  11. Ich fördere bei den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen ein gesundes Selbstbewusstsein und die Fähigkeit zur Selbstbestimmung.

Denn: „Starke Kinder und Jugendliche können NEIN sagen und sind weniger gefährdet.”

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