Für Mitarbeiter*innen, Schiedsrichter*innen, Referent*innen, Übungsleiter*innen und Funktionäre im Bayerischen Badminton-Verband.
• Ich werde das Recht der mir anvertrauten Sportler*innen auf körperliche Unversehrtheit und Intimsphäre achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art, ausüben. • Ich gebe dem persönlichen Empfinden der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen Vorrang vor meinen persönlichen sportlichen und beruflichen Zielen. • Ich werde die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen achten und dessen Entwicklung unterstützen. Die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen sowie die der anderen Vereinsmitglieder werde ich respektieren. • Ich respektiere die Würde jedes Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen. Ich behandle alle Menschen gleich und fair, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischer Überzeugung, sexueller Orientierung, ihres Alters oder Geschlechts. Diskriminierung jeglicher Art sowie antidemokratischem Gedankengut werde ich entschieden entgegenwirken. • Ich werde Kinder, Jugendliche und Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialen Verhalten anderen Menschen sowie Tieren gegenüber anleiten. Ich möchte sie zu fairem und respektvollen Verhalten innerhalb und außerhalb der sportlichen Angebote gegenüber allen anderen Personen erziehen und sie zum verantwortungsvollen Umgang mit der Natur und der Mitwelt anleiten. • Ich werde sportliche und außersportliche Angebote stets an dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen ausrichten und kinder- und jugendgerechte Methoden einsetzen. • Ich werde stets versuchen, den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gerechte Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote zu schaffen. • Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der Sportart Badminton eingehalten werden. Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation. • Ich biete den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten. • Ich möchte Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen sein, stets die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln vermitteln und nach den Gesetzen des Fair Play handeln. • Ich verspreche, dass auch mein Umgang mit erwachsenen Sportlerinnen und Sportlern auf den Werten und Normen dieses Ehrenkodexes basiert. • Ich verpflichte mich einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird. Ich ziehe im „Konfliktfall“ professionelle, fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere die entsprechenden Verantwortlichen. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.
Mein erweitertes Führungszeugnis enthält keine Einträge wegen Verstößen gegen das Kindswohl.
Ich verpflichte mich, den Arbeitgeber/Auftraggeber meiner Trainertätigkeit sofort zu informieren, wenn gegen mich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder ein Strafverfahren eröffnet ist, das Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 184j, 184k, 184l, 201a Absatz 3, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs) betrifft. Zudem ruht in einem solchen Falle meine Tätigkeit bis zur Entkräftung der Vorwürfe.
Ich akzeptiere, dass Verstöße gegen die o.g. Schutzverpflichtung Konsequenzen haben, in schweren Fällen bis zu einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsvertrages/ sofortigen Beendigung der Trainertätigkeit sowie ggf. strafrechtliche Konsequenzen.
Informationen zum Thema Gewaltprävention sowie das jeweils aktuelle PSG-Schutzkonzept finde ich auf der DBV-Website unter https://www.badminton.de/der-dbv/kontakte/praevention/.
Ich verspreche die Beachtung und Einhaltung der folgenden Regelungen und Grundsätze zur Bekämpfung des Dopings: • Ich setze mich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für die Bekämpfung des Dopings und die Einhaltung der Anti-Doping Bestimmungen ein. Ich habe zu keinem Zeitpunkt Substanzen an Sportler*innen weitergegeben, zugänglich gemacht, oder appliziert oder Methoden angewendet, die gegen die jeweils gültigen nationalen oder internationalen Anti-Doping Bestimmungen verstoßen. Ich werde mich auch zukünftig in keiner Art und Weise an Dopingmaßnahmen beteiligen und so die Würde und die Gesundheit jeder Sportlerin/jedes Sportlers schützen. • Mir ist das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) bekannt, das am 17. Dezember 2015 in Kraft getreten ist. Das AntiDopG dient der Bekämpfung des Einsatzes von Dopingmitteln und Dopingmethoden im Sport, dem Gesundheitsschutz der Sportler/innen, der Sicherung von Fairness und Chancengleichheit bei Sportwettbewerben sowie der Erhaltung der Integrität des Sports. Es führt neue Straftatbestände ein und stärkt die Zusammenarbeit von Sport und Staat bei der Verfolgung von Dopingverstößen. Das Anti-Doping-Gesetz kann im Bundesgesetzblatt eingesehen werden. Es gilt die Änderung der Anlage zu § 2 Absatz 3 vom 3. Juli 2020. Ich wurde auch darüber informiert, dass ein Verstoß gegen das AntiDopG zu straf-, zivil- und ebenso arbeitsrechtlichen Konsequenzen (z.B. bei Ärzten Entzug der Approbation oder außerordentliche Kündigung) führen kann. • Ich erkenne die Regelungen des World Anti-Doping-Codes (WADC) mit seinen International Standards und des Nationalen Anti-Doping-Codes (NADC) mit seinen Standards, einschließlich der hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen, die AntiDoping-Regelwerke des Badminton Weltverbandes BWF sowie die Satzungen und Ordnungen des DBV in der jeweils gültigen Fassung uneingeschränkt an und unterwerfe sich diesen Regelungen. Ich verpflichte mich, mich über die jeweils aktuellen Fassungen der Regelwerke zu informieren. Die jeweils gültige Fassung der vorstehend genannten Regelwerke kann in der DBV-Geschäftsstelle oder wie folgt eingesehen werden: – der WADC mit seinen International Standards und der NADC mit seinen Standards sowie die dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen auf der Homepage der NADA: www.nada.de – die Anti-Doping-Regelwerke der BWF: http://bwfcorporate.com/regulations/ → Chapter 2, Section 2.3 – der Antidoping-Code (ADC) aus DBV-Satzung/Ordnungen: https://www.badminton.de/fileadmin/user_upload/dbv-antidoping-code_2021.pdf. • Ich erkenne an, dass ein festgestellter Verstoß gegen diese Bestimmungen die dort genannten Sanktionen zur Folge haben kann. Weiterhin erkenne ich an, dass ein festgestellter Verstoß gegen diese Erklärung und gegen die vorstehend genannten Regelwerke eine schwerwiegende Pflichtverletzung darstellt und folgende Konsequenzen nach sich ziehen kann: – sofortige Entbindung von allen Vereins-/Verbandsfunktionen – außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses bzw. sofortige Beendigung der Tätigkeitsvereinbarung. Die gesundheitliche Integrität jeder Sportlerin und jedes Sportlers und die Chancengleichheit sind das Fundament für einen fairen sportlichen Wettbewerb. Jeder Verstoß gegen Antidoping-Bestimmungen verletzt die ethischen Werte des Sports. Eine fundierte und nachhaltige Antidoping-Arbeit ist deshalb von herausragender Bedeutung für die Glaubwürdigkeit des Sports. Doping stellt nicht nur ein gesundheitliches Risiko für die betroffenen Sportler/inne dar, sondern ist ein klarer Verstoß gegen den Geist des Sports und gegen den Grundsatz der Fairness.
Der BBV kommt der Sorgfaltspflicht der Arbeitszeiterfassung entsprechend §16 ArbZG durch Nutzung des dezentralen Zeiterfassungssystems Timebutler nach. Die Eintragung auf Vertrauensbasis ist verpflichtend. Bei Bedarf kann die im System zur Verfügung stehende Stempeluhr verwendet werden. Dies ist sehr einfach über die Schaltfelder „Start, Pause/Weiter, Stopp=Arbeitszeit speichern“ von überall aus (auch auf mobilen Endgeräten) über einen beliebigen Internetbrowser möglich. Die Eintragungen sind jeweils spätestens nach 7 Tagen im System vorzunehmen. Dies ist unter „Eigene Daten/Arbeitszeit eintragen“ möglich. Hinweis: Arbeitszeit kann nicht im Voraus eingetragen werden.
Bestätigung zur Berücksichtigung der steuerfreien Aufwandsentschädigung für nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeit im gemeinnützigen Bereich nach § 3 Nr. 26a EStG.
Die Höhe und die Möglichkeit einer Aufwandsentschädigung ist mit der entsprechenden Ressortleitung beziehungsweise Geschäftsführung abzusprechen.
Ich erkenne an, dass ich keinen Anspruch auf eine Vergütung/Lizenz, in welcher Form auch immer, für den Gebrauch in Medien geltend machen kann. Ich leiste meine Unterschrift freiwillig und unabhängig. Das Bild- und Videomaterial darf für unbestimmte Zeit verwendet werden. Der Bayerische Badminton-Verband ermöglicht die Einverständniserklärung schriftlich zu widerrufen (per Mail an geschaeftsstelle@bbv-badminton.de) und gibt somit die Möglichkeit, dass ab diesem Zeitpunkt des Widerrufes mein Bild- und Videomaterial nicht mehr weiter verwendet werden darf. Bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits verwendetes bzw. eingestelltes Bild- und Videomaterial z.B. im Internet muss nicht entfernt werden. Weiterhin bin ich mir bewusst, dass Foto- oder Videomaterial von öffentlichen Veranstaltungen weiterhin, auch ohne Einverständniserklärung, von mir verwendet werden darf.
Denn: „Starke Kinder und Jugendliche können NEIN sagen und sind weniger gefährdet.“
Diese Verpflichtung beinhaltet keinerlei Kundgabe eines Misstrauens gegenüber einzelnen Mitarbeiter*innen bzw. Funktionsträger*innen des Bayerischen Badminton-Verbandes e.V., sondern entspricht allein den Vorgaben der DSGVO. Personenbezogene Daten sind alle die Daten, in denen Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder aus den Daten-Inhalten bestimmbaren Person, abgespeichert sind. Dazu gehören beispielsweise Adressen, Bankverbindungen oder Daten über Geschäftsbeziehungen zwischen Mitgliedern und dem Bayerischen Badminton-Verband e.V.. Das Datengeheimnis erfasst jede Form der Datenverarbeitung, wie: die Erhebung und Erfassung von personenbezogenen Daten, die Auswertung von personenbezogenen Daten, die Weitergabe von Datenträgern, die Einsichtnahme in Bildschirm-Inhalte oder die Weitergabe von Computer-Ausdrucken oder Dateien. Geschützt sind alle in Dateien gespeicherten, auf Papier gedruckten und auf WEB-Masken einsehbare Angaben, die sich auf eine bestimmte einzelne Person oder durch zusätzliches Wissen bestimmbare Einzelperson, beziehen. Keine im Bayerischen Badminton-Verband e.V. tätige Person darf geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen, als dem zur jeweiligen rechtmäßigen vertraglichen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck erheben, verarbeiten, anderen bekannt bzw. zugänglich machen oder in sonstiger Weise nutzen. Personenbezogene Daten dürfen auch nicht für private Zwecke genutzt werden. Deshalb ist es grundsätzlich verboten, personenbezogene Daten des Bayerischen Badminton-Verband e.V. auf Datenträger, USB-Sticks oder mobile Endgeräte (Notebooks, Smartphones) zu kopieren oder Screenshots zu erstellen und diese Datenträger/dieses Bildmaterial aus dem Bayerischen Badminton-Verband e.V. herauszubringen. Durch die zur Verfügungsstellung des zentral gesteuerten Datenablageortes BBV-Cloud sowie eines zentralen, vereinsweiten und serverbasierten Datenverarbeitungsprogrammes durch den Bayerischen Badminton-Verband e.V. ist es nicht zulässig Daten lokal zu verwalten, ganz gleich ob verschlüsselt oder unverschlüsselt. Die einzige zulässige Ausnahme hiervon ist die Ablage in einem lokalen Synchronisations-Ordner der BBV-Cloud. Die Datenverwaltung darf ausschließlich in den zur Verfügung gestellten Systemen des Bayerischen Badminton-Verbandes e.V. erfolgen. Der private Rechner ist vor dem Zugriff Dritter mit einem Passwort und einer stets aktuellen Firewall sowie einem Antivirenprogramm zu schützen. Alle bestehenden lokal verwalteten Daten sind zu löschen oder in das Verwaltungsprogramm des Bayerischen Badminton-Verbandes e.V. zu überführen. Die Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt nur noch über das zentrale Vereins-System und dessen zur Verfügung gestellten Download Synchronisations-Apps. Das Verbot der Bekanntgabe von personenbezogenen Daten gilt gleichermaßen für die Weitergabe dieser Daten an externe Stellen, wie auch an andere Mitarbeiter*innen und Funktionsträger*innnen des Bayerischen Badminton-Verbandes e.V., die für die Erledigung ihrer vertragsgemäßen Aufgaben diese Daten nicht benötigen. Von der Übersendung personenbezogener Daten per E-Mail ist abzusehen. Sollte die Übersendung personenbezogener Daten an berechtigte Empfänger*innen nicht mit Hilfe der Verwaltungsprogramme des Bayerischen Badminton-Verbandes e.V. umgangen werden können, dürfen diese ausschließlich durch verschlüsselte Anlage/n per E-Mail versendet werden. Verstöße gegen die Verpflichtung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DSGVO können mit Geld- oder Freiheitsstrafe sowie einer Verbandsstrafe geahndet werden.