Ich verspreche die Beachtung und Einhaltung der folgenden Regelungen und Grundsätze zur Bekämpfung des Dopings:
▶Ich setze mich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für die Bekämpfung des Dopings und die Einhaltung der Anti-Doping Bestimmungen ein. Ich habe zu keinem Zeitpunkt Substanzen an Sportler*innen weitergegeben, zugänglich gemacht, oder appliziert oder Methoden angewendet, die gegen die jeweils gültigen nationalen oder internationalen Anti-Doping Bestimmungen verstoßen. Ich werde mich auch zukünftig in keiner Art und Weise an Dopingmaßnahmen beteiligen und so die Würde und die Gesundheit jeder Sportlerin/jedes Sportlers schützen.
▶Mir ist das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) bekannt, das am 17. Dezember 2015 in Kraft getreten ist. Das AntiDopG dient der Bekämpfung des Einsatzes von Dopingmitteln und Dopingmethoden im Sport, dem Gesundheitsschutz der Sportler/innen, der Sicherung von Fairness und Chancengleichheit bei Sportwettbewerben sowie der Erhaltung der Integrität des Sports. Es führt neue Straftatbestände ein und stärkt die Zusammenarbeit von Sport und Staat bei der Verfolgung von Dopingverstößen. Das Anti-Doping-Gesetz kann im Bundesgesetzblatt eingesehen werden. Es gilt die Änderung der Anlage zu § 2 Absatz 3 vom 3. Juli 2020. Ich wurde auch darüber informiert, dass ein Verstoß gegen das AntiDopG zu straf-, zivil- und ebenso arbeitsrechtlichen Konsequenzen (z.B. bei Ärzten Entzug der Approbation oder außerordentliche Kündigung) führen kann.
▶Ich erkenne die Regelungen des World Anti-Doping-Codes (WADC) mit seinen International Standards und des Nationalen Anti-Doping-Codes (NADC) mit seinen Standards, einschließlich der hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen, die AntiDoping-Regelwerke des Badminton Weltverbandes BWF sowie die Satzungen und Ordnungen des DBV in der jeweils gültigen Fassung uneingeschränkt an und unterwerfe sich diesen Regelungen. Ich verpflichte mich, mich über die jeweils aktuellen Fassungen der Regelwerke zu informieren. Die jeweils gültige Fassung der vorstehend genannten Regelwerke kann in der DBV-Geschäftsstelle oder wie folgt eingesehen werden: – der WADC mit seinen International Standards und der NADC mit seinen Standards sowie die dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen auf der Homepage der NADA: www.nada.de
– die Anti-Doping-Regelwerke der BWF: http://bwfcorporate.com/regulations/ → Chapter 2, Section 2.3
– der Antidoping-Code (ADC) aus DBV-Satzung/Ordnungen: https://www.badminton.de/fileadmin/user_upload/dbv-antidoping-code_2021.pdf.
▶Ich erkenne an, dass ein festgestellter Verstoß gegen diese Bestimmungen die dort genannten Sanktionen zur Folge haben kann. Weiterhin erkenne ich an, dass ein festgestellter Verstoß gegen diese Erklärung und gegen die vorstehend genannten Regelwerke eine schwerwiegende Pflichtverletzung darstellt und folgende Konsequenzen nach sich ziehen kann:
– sofortige Entbindung von allen Vereins-/Verbandsfunktionen
– außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses bzw. sofortige Beendigung der Tätigkeitsvereinbarung. Die gesundheitliche Integrität jeder Sportlerin und jedes Sportlers und die Chancengleichheit sind das Fundament für einen fairen sportlichen Wettbewerb. Jeder Verstoß gegen Antidoping-Bestimmungen verletzt die ethischen Werte des Sports. Eine fundierte und nachhaltige Antidoping-Arbeit ist deshalb von herausragender Bedeutung für die Glaubwürdigkeit des Sports. Doping stellt nicht nur ein gesundheitliches Risiko für die betroffenen Sportler/inne dar, sondern ist ein klarer Verstoß gegen den Geist des Sports und gegen den Grundsatz der Fairness.