Für Mitarbeiter*innen, Schiedsrichter*innen, Referent*innen, Übungsleiter*innen und Funktionäre im Bayerischen Badminton-Verband.
Mein erweitertes Führungszeugnis enthält keine Einträge wegen Verstößen gegen das Kindswohl.
Ich verpflichte mich, den Arbeitgeber/Auftraggeber meiner Trainertätigkeit sofort zu informieren, wenn gegen mich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder ein Strafverfahren eröffnet ist, das Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 184j, 184k, 184l, 201a Absatz 3, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs) betrifft. Zudem ruht in einem solchen Falle meine Tätigkeit bis zur Entkräftung der Vorwürfe.
Ich akzeptiere, dass Verstöße gegen die o.g. Schutzverpflichtung Konsequenzen haben, in schweren Fällen bis zu einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsvertrages/ sofortigen Beendigung der Trainertätigkeit sowie ggf. strafrechtliche Konsequenzen.
Informationen zum Thema Gewaltprävention sowie das jeweils aktuelle PSG-Schutzkonzept finde ich auf der DBV-Website unter https://www.badminton.de/der-dbv/kontakte/praevention/.