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Nach erfolgreichem Abschluss Deiner Trainerausbildung beim Bayerischen Badminton-Verband, sind zur Erlangung Deiner Trainerlizenz noch folgende Unterlagen notwendig.

Bitte fülle dazu dieses Formular aus und lade ggf. die entsprechenden Unterlagen hoch.

Minderjährig
Geschlecht

Erste-Hilfe-Schein (kopieren)

Bedingung für den Lizenzerwerb C-Breitensport: (Umfang mind. 9 LE, max. 2 Jahre alt).
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Ehrenkodex

▶Ich werde das Recht der mir anvertrauten Sportler*innen auf körperliche Unversehrtheit und Intimsphäre achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art, ausüben.

▶Ich gebe dem persönlichen Empfinden der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen Vorrang vor meinen persönlichen sportlichen und beruflichen Zielen.

▶Ich werde die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen achten und dessen Entwicklung unterstützen. Die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen sowie die der anderen Vereinsmitglieder werde ich respektieren.

▶Ich respektiere die Würde jedes Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen. Ich behandle alle Menschen gleich und fair, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischer Überzeugung, sexueller Orientierung, ihres Alters oder Geschlechts. Diskriminierung jeglicher Art sowie antidemokratischem Gedankengut werde ich entschieden entgegenwirken.

▶Ich werde Kinder, Jugendliche und Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialen Verhalten anderen Menschen sowie Tieren gegenüber anleiten. Ich möchte sie zu fairem und respektvollen Verhalten innerhalb und außerhalb der sportlichen Angebote gegenüber allen anderen Personen erziehen und sie zum verantwortungsvollen Umgang mit der Natur und der Mitwelt anleiten.

▶Ich werde sportliche und außersportliche Angebote stets an dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen ausrichten und kinder- und jugendgerechte Methoden einsetzen.

▶Ich werde stets versuchen, den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gerechte Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote zu schaffen.

▶Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der Sportart Badminton eingehalten werden. Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation.

▶Ich biete den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten.

▶Ich möchte Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen sein, stets die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln vermitteln und nach den Gesetzen des Fair Play handeln.

▶Ich verspreche, dass auch mein Umgang mit erwachsenen Sportlerinnen und Sportlern auf den Werten und Normen dieses Ehrenkodexes basiert.

▶Ich verpflichte mich einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird. Ich ziehe im „Konfliktfall“ professionelle, fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere die entsprechenden Verantwortlichen. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.

Mein erweitertes Führungszeugnis enthält keine Einträge wegen Verstößen gegen das Kindswohl.

Ich verpflichte mich, den Arbeitgeber/Auftraggeber meiner Trainertätigkeit sofort zu informieren, wenn gegen mich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder ein Strafverfahren eröffnet ist, das Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 184j, 184k, 184l, 201a Absatz 3, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs) betrifft. Zudem ruht in einem solchen Falle meine Tätigkeit bis zur Entkräftung der Vorwürfe.

Ich akzeptiere, dass Verstöße gegen die o.g. Schutzverpflichtung Konsequenzen haben, in schweren Fällen bis zu einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsvertrages/ sofortigen Beendigung der Trainertätigkeit sowie ggf. strafrechtliche Konsequenzen.

Informationen zum Thema Gewaltprävention sowie das jeweils aktuelle PSG-Schutzkonzept finde ich auf der DBV-Website unter https://www.badminton.de/der-dbv/kontakte/praevention/.

Durch meine Unterschrift

Anti-Doping Erklärung

Ich verspreche die Beachtung und Einhaltung der folgenden Regelungen und Grundsätze zur Bekämpfung des Dopings:

▶Ich setze mich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für die Bekämpfung des Dopings und die Einhaltung der Anti-Doping Bestimmungen ein. Ich habe zu keinem Zeitpunkt Substanzen an Sportler*innen weitergegeben, zugänglich gemacht, oder appliziert oder Methoden angewendet, die gegen die jeweils gültigen nationalen oder internationalen Anti-Doping Bestimmungen verstoßen. Ich werde mich auch zukünftig in keiner Art und Weise an Dopingmaßnahmen beteiligen und so die Würde und die Gesundheit jeder Sportlerin/jedes Sportlers schützen.

▶Mir ist das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) bekannt, das am 17. Dezember 2015 in Kraft getreten ist. Das AntiDopG dient der Bekämpfung des Einsatzes von Dopingmitteln und Dopingmethoden im Sport, dem Gesundheitsschutz der Sportler/innen, der Sicherung von Fairness und Chancengleichheit bei Sportwettbewerben sowie der Erhaltung der Integrität des Sports. Es führt neue Straftatbestände ein und stärkt die Zusammenarbeit von Sport und Staat bei der Verfolgung von Dopingverstößen. Das Anti-Doping-Gesetz kann im Bundesgesetzblatt eingesehen werden. Es gilt die Änderung der Anlage zu § 2 Absatz 3 vom 3. Juli 2020. Ich wurde auch darüber informiert, dass ein Verstoß gegen das AntiDopG zu straf-, zivil- und ebenso arbeitsrechtlichen Konsequenzen (z.B. bei Ärzten Entzug der Approbation oder außerordentliche Kündigung) führen kann.

▶Ich erkenne die Regelungen des World Anti-Doping-Codes (WADC) mit seinen International Standards und des Nationalen Anti-Doping-Codes (NADC) mit seinen Standards, einschließlich der hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen, die AntiDoping-Regelwerke des Badminton Weltverbandes BWF sowie die Satzungen und Ordnungen des DBV in der jeweils gültigen Fassung uneingeschränkt an und unterwerfe sich diesen Regelungen. Ich verpflichte mich, mich über die jeweils aktuellen Fassungen der Regelwerke zu informieren. Die jeweils gültige Fassung der vorstehend genannten Regelwerke kann in der DBV-Geschäftsstelle oder wie folgt eingesehen werden:
– der WADC mit seinen International Standards und der NADC mit seinen Standards sowie die dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen auf der Homepage der NADA: www.nada.de

– die Anti-Doping-Regelwerke der BWF: http://bwfcorporate.com/regulations/ → Chapter 2, Section 2.3

– der Antidoping-Code (ADC) aus DBV-Satzung/Ordnungen: https://www.badminton.de/fileadmin/user_upload/dbv-antidoping-code_2021.pdf.

▶Ich erkenne an, dass ein festgestellter Verstoß gegen diese Bestimmungen die dort genannten Sanktionen zur Folge haben kann. Weiterhin erkenne ich an, dass ein festgestellter Verstoß gegen diese Erklärung und gegen die vorstehend genannten Regelwerke eine schwerwiegende Pflichtverletzung darstellt und folgende Konsequenzen nach sich ziehen kann:

– sofortige Entbindung von allen Vereins-/Verbandsfunktionen

– außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses bzw. sofortige Beendigung der Tätigkeitsvereinbarung.
Die gesundheitliche Integrität jeder Sportlerin und jedes Sportlers und die Chancengleichheit sind das Fundament für einen fairen sportlichen Wettbewerb. Jeder Verstoß gegen Antidoping-Bestimmungen verletzt die ethischen Werte des Sports. Eine fundierte und nachhaltige Antidoping-Arbeit ist deshalb von herausragender Bedeutung für die Glaubwürdigkeit des Sports. Doping stellt nicht nur ein gesundheitliches Risiko für die betroffenen Sportler/inne dar, sondern ist ein klarer Verstoß gegen den Geist des Sports und gegen den Grundsatz der Fairness.

Durch meine Unterschrift
Mit meiner Unterschrift stimme ich,

Abschluss

=
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Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters notwendig.