Vereins­pau­schale 2026 auf Rekordniveau

Rund zwei Millio­nen zusätz­li­che Förder­ein­hei­ten – Wert einer Förder­ein­heit auf 36 Cent fest­ge­legt – Staat­li­che Unter­stüt­zung der Sport- und Schüt­zen­ver­eine in Bayern weiter auf Rekordniveau.

Gut ausgebildete Trainerinnen und Trainer sind einer der wichtigsten Faktoren für eine nachhaltige Vereinsentwicklung. Sie begeistern Menschen für Badminton, sorgen für qualitativ hochwertiges Training und tragen dazu bei, Mitglieder zu gewinnen und langfristig an den Verein zu binden. Dass sich die Investition in Trainerqualifizierung für bayerische Sportvereine auch finanziell auszahlen kann, zeigt ein Blick auf die Vereinspauschale 2026.

Für das Jahr 2026 wurde der Wert einer Fördereinheit erneut auf 0,36 Euro festgelegt. Eine gültige C-Lizenz wird jährlich mit 650 Fördereinheiten berücksichtigt. Das entspricht aktuell einer Förderung von 234 Euro pro Jahr und Lizenz. Und genau hier lohnt sich ein genauerer Blick.

Eine C-Lizenz: 936 Euro Förderung über vier Jahre

Eine C-Lizenz ist grundsätzlich vier Jahre gültig. Bleibt der Wert einer Fördereinheit bei 0,36 Euro, ergibt sich über diesen Zeitraum folgende Modellrechnung:

650 Fördereinheiten × 0,36 Euro = 234 Euro pro Jahr

4 × 234 Euro = 936 Euro über vier Jahre

Damit kann eine einzige gültige C-Lizenz dem Verein über ihren regulären Gültigkeitszeitraum rechnerisch 936 Euro über die Vereinspauschale einbringen. Dem gegenüber stehen die einmaligen Kosten für die Ausbildung beim Bayerischen Badminton-Verband. Eine vollständige Ausbildung von der Trassi-Ausbildung bis zur C-Trainer-Lizenz Breitensport kostete 2026:

AusbildungsmodellTrassiC-BreitensportGesamtkosten
Sportschule mit Übernachtung649 €478 €1.127 €
Ausbildung ohne Übernachtung417 €417 €834 €
Vereinspauschale über vier Jahre*936 €

*Modellrechnung auf Basis von 650 Fördereinheiten pro Jahr und einem Wert von 0,36 Euro je Fördereinheit. Voraussetzung ist jeweils die Förderfähigkeit im Rahmen der geltenden Richtlinien.

Das bedeutet: Die mögliche Förderung über den regulären Gültigkeitszeitraum einer C-Lizenz liegt bereits ungefähr in der Größenordnung der gesamten Ausbildungskosten. Bei einer Ausbildung ohne Übernachtung übersteigt sie diese in der Modellrechnung sogar. Natürlich entstehen Ausbildungskosten und Förderung zu unterschiedlichen Zeitpunkten und die Vereinspauschale ist keine direkte Erstattung der Ausbildungskosten. Dennoch zeigt der Vergleich sehr anschaulich:

Die Qualifizierung von Trainerinnen und Trainern ist für einen Verein nicht nur sportlich, sondern auch finanziell eine nachhaltige Investition.

Noch interessanter wird es durch regelmäßige Fortbildung

Nach vier Jahren muss dabei nicht wieder eine komplette C-Trainerausbildung absolviert werden. Wer seine Lizenz durch die notwendigen Fortbildungen regelmäßig verlängert, erhält die Qualifikation aufrecht. Die Kosten hierfür liegen deutlich unter denen einer vollständigen Ausbildung – gleichzeitig kann die gültige Lizenz weiterhin bei der Vereinspauschale berücksichtigt werden.

Ab diesem Zeitpunkt wird die Rechnung für den Verein also noch attraktiver:
Statt erneut die Kosten einer vollständigen Ausbildung zu tragen, investiert der Verein lediglich in regelmäßige Fortbildungen und profitiert gleichzeitig weiterhin von der staatlichen Förderung. Eine kontinuierliche Trainerentwicklung kann sich damit langfristig auch unmittelbar finanziell für den Verein auszahlen.

Höhere Lizenzen werden noch stärker berücksichtigt

Auch die Weiterqualifizierung von Trainerinnen und Trainern kann sich für Vereine lohnen. Höhere Lizenzstufen werden bei der Vereinspauschale mit zusätzlichen Fördereinheiten berücksichtigt:

LizenzFördereinheiten pro JahrWert 2026
C-Lizenz650234 €
B-Lizenz975351 €
A-Lizenz1.300468 €

Eine höhere Qualifikation bedeutet damit nicht nur mehr Wissen, Kompetenz und Qualität im Training, sondern kann gleichzeitig auch die jährliche Förderung des Vereins erhöhen.

Doch der eigentliche Gewinn entsteht in der Sporthalle

So interessant diese Rechnung ist: Der finanzielle Zuschuss sollte nicht der wichtigste Grund für die Trainerausbildung sein. Der wesentlich größere Mehrwert entsteht dort, wo unsere Sportart jeden Tag stattfindet:
in den Vereinen und in den Trainingshallen. Gut ausgebildete und regelmäßig fortgebildete Coaches können Kinder für Badminton begeistern. Sie gestalten Training abwechslungsreich und altersgerecht, schaffen Erfolgserlebnisse und entwickeln Spielerinnen und Spieler weiter. Sie sorgen dafür, dass neue Mitglieder gerne zum Training kommen – und vor allem gerne bleiben. Damit sind Trainerinnen und Trainer ein entscheidender Faktor für
Mitgliedergewinnung, Mitgliederbindung, Trainingsqualität und Vereinsentwicklung. Ein Verein, der in seine Coaches investiert, investiert deshalb gleichzeitig in seine eigene Zukunft.

Deshalb lohnt sich Trainerausbildung doppelt:

Der Verein profitiert von der Qualifikation seiner Coaches – und kann gleichzeitig finanziell über die Vereinspauschale unterstützt werden.

Coaches machen den Unterschied.

Wer Badminton weiterentwickeln möchte, braucht Menschen, die andere Menschen für unsere Sportart begeistern. Deshalb möchten wir als Bayerischer Badminton-Verband unsere Vereine ausdrücklich ermutigen, Trainerinnen und Trainer auszubilden, ihre Weiterqualifizierung zu unterstützen und bestehende Lizenzen durch regelmäßige Fortbildungen aktuell zu halten.

Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums und des BLSV

Vereinspauschale 2026 auf Rekordniveau


Rund zwei Millionen zusätzliche Fördereinheiten – Wert einer Fördereinheit auf 36 Cent festgelegt – Staatliche Unterstützung der Sport- und Schützenvereine in Bayern weiter auf Rekordniveau

Der Vereinssport in Bayern entwickelt sich weiter positiv. Die Zahl der Vereinsmitglieder und der eingesetzten Übungsleiterlizenzen steigt. Gleichzeitig erreicht die Zahl der Fördereinheiten im Rahmen der staatlichen Vereinspauschale einen neuen Höchststand: Gegenüber dem Vorjahr kommen rund zwei Millionen zusätzliche Fördereinheiten hinzu. Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann:
„Für das Jahr 2026 wird der Wert einer Fördereinheit wie schon 2025 auf 36 Cent festgelegt. Zudem wird der Gesamtmittelansatz für die Vereinspauschale 2026 nachträglich um mehr als 600.000 Euro erhöht.
Damit wird das bereits durch die Aufstockung um 10 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2024/2025 erreichte Rekordniveau der staatlichen Sportförderung in Bayern weiter fortgeschrieben.”

Entwicklung des Vereinssports in Bayern ist eine Erfolgsgeschichte

Herrmann betonte, dass die Bayerische Staatsregierung auch weiterhin die Sport- und Schützenvereine bei ihrer wichtigen Arbeit vor Ort kräftig unterstützt. „Die Entwicklung des Vereinssports in Bayern ist eine Erfolgsgeschichte. Immer mehr Menschen sind in unseren Sport- und Schützenvereinen aktiv. Das zeigt: Unsere Unterstützung kommt an und stärkt die Vereine genau dort, wo sie gebraucht wird”, so Herrmann. Ziel sei es weiterhin, ein flächendeckendes, qualifiziert angeleitetes und für alle zugängliches Sport- und Bewegungsangebot zu sichern. Zugleich soll das Angebot für die Bürgerinnen und Bürger möglichst kostengünstig bleiben.

Hinweis zur Beispielrechnung

Die dargestellten Förderbeträge basieren auf dem für 2026 festgelegten Wert von 0,36 Euro je Fördereinheit. Die tatsächliche Förderung in zukünftigen Jahren hängt von den jeweils geltenden staatlichen Regelungen, dem Wert der Fördereinheit sowie den Voraussetzungen
der Vereinspauschale ab.

Zusätzlich ist die in den Sportförderrichtlinien festgelegte Kappungsgrenze für Trainer- und Übungsleiterlizenzen zu beachten:

  • Grundsätzlich können Trainer- und Übungsleiterlizenzen bis zu einer Höhe von 4 % der Gesamtmitgliederzahl des Vereins berücksichtigt werden.
  • Sind mehr als 50 % der Vereinsmitglieder unter 27 Jahre alt, können Lizenzen bis zu 6 % der Gesamtmitgliederzahl angerechnet werden.
  • Sind mehr als 60 % der Vereinsmitglieder unter 27 Jahre alt, können Trainer- und Übungsleiterlizenzen bis zu 8 % der Gesamtmitgliederzahl berücksichtigt werden.

Über die jeweils geltende Kappungsgrenze hinausgehende Lizenzen können bei der Vereinspauschale nicht berücksichtigt werden.

Die dargestellte Beispielrechnung setzt daher voraus, dass die jeweilige Trainerlizenz innerhalb der für den Verein geltenden Kappungsgrenze berücksichtigt werden kann.

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