Synthetikbälle erlaubt
Wir wissen: Die steigenden Preise für Naturfederbälle belasten viele Vereine. Darum sind ab Saison 2025/26 in den Bezirksklassen auch zugelassene Synthetikbälle erlaubt. So bleibt Badminton bezahlbar und attraktiv – bei gleicher Freude am Spiel.
Der Bayerische Badminton-Verband (BBV) hat daher die Vorgaben zur Verwendung von Spielbällen im Erwachsenen- und Jugendbereich konkretisiert. Grundlage hierfür ist § 25 der BBV-Spielordnung (BBV-SpO).
Spielbälle im Bereich O19
- Standardball: In allen Ligen ist der Naturfederball vorgeschrieben.
- Ausnahme Bezirksklassen und Hobbyligen: Hier dürfen auch zugelassene Synthetikbälle eingesetzt werden.
Besondere Regelung für die Bezirksklasse:
- Vereine, die Synthetikbälle verwenden möchten, müssen dies bis zum 15. September (Vorrunde) bzw. 1. Januar (Rückrunde) formlos per E-Mail dem zuständigen Bezirkssportwart und Staffelleiter mitteilen.
- Die Mitteilung muss den Vereinsnamen und den konkret verwendeten Ball enthalten.
- Eine Änderung ist nur zur Rückrunde möglich, innerhalb einer Halbrunde bleibt die Festlegung bestehen.
- Der Bezirkssportwart bzw. Staffelleiter informiert alle Mannschaften der Liga über die abweichenden Bälle.
- Bei den in vielen Bezirken üblichen Dreier-Spieltagen gilt:
- In den Heimspielen bestimmt der Heimverein, ob mit Naturfeder-, Hybrid- oder Plastikbällen gespielt wird.
- Im direkten Duell der beiden Gastmannschaften entscheidet der erstgenannte Verein.
- Wählt dieser nicht den Naturfederball, so ist er verpflichtet, für alle acht Spiele des Spieltags die Bälle zu stellen (vorerst befristet für die Saison 2025/26).
Spielbälle im Bereich U19
- Bezirksebene: Alle Balltypen der Einstufung A bis C der offiziellen BBV-Liste sind zugelassen.
- Überregionale Wettbewerbe: Hier ist der Naturfederball verbindlich vorgeschrieben.
Hinweis: Gemäß § 44 BBV-SpO können Zuwiderhandlungen bei einem eingetragenen Protestvorbehalt auf dem Spielberichtsbogen zur Umwertung eines Spiels führen.