Der schulische Ganztag erweitert schon seit einiger Zeit den klassischen Unterricht um weitere Angebote die unter anderem für uns als Sportvereine von höchster Relevanz sind.
Mit dem kommenden bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, der stufenweise eingeführt wird, erweitert sich der jetzt schon vorhandene schulische Alltag am Nachmittag.
Viele Sportvereine nehmen diese Situation verständlicherweise als Risiko für ihre eigenen Trainingszeiten wahr. Daher möchten wir euch in den kommenden Wochen vor dem neuen Schuljahr schrittweise Informationen darlegen, die euch als Sportvereinen die Angst nehmen und Chancen kreieren sollen.
Grundsätzlich gilt:
Am 1. August 2026 beginnt der rechtliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen mit der Jahrgangsstufe 1. In den Jahren darauf folgen sukzessive die Klassen 2, 3 und 4. Die Betreuung findet auch in den Ferien statt. Es gibt eine Schließzeit von max. 4 Wochen in den Ferien.
Grundsätzlich ist zwischen einer „gebundenen GTS“ (nachmittags verpflichtender Unterricht) und einer „freien GTS“ (Teilnahme am Ganztagsangebot ist freiwillig) zu unterscheiden.
Für Sportvereine gibt es eine große Vielfalt an Kooperationsmöglichkeiten: Einmaliges Angebot, Ferienbetreuung, zeitlich begrenztes wöchentliches Angebot, wöchentliches Angebot über ein Schuljahr hinweg. Es können sowohl Einzelpersonen als auch der Vereine für beide GTS-Formen Angebote unterbreiten. Dabei muss i. A. ein Vertrag mit der Schule/Regierung abgeschlossen werden (Ausnahmen sind etwa einmalige Angebote). Musterverträge wird es vom BLSV geben. Jetzt schon über „Bayerische Staatsregierung Mustervertrag Ganztagsbetreuung“
Voraussetzungen, um ein Ganztagsangebot unterbreiten zu können, sind insbesondere:
a) In der Regel 18 Jahre (Ausnahme einmalige Veranstaltungen)
b) Polizeiliches Führungszeugnis
c) Übungsleiterschein.
Vergütung: Die Bezahlung erfolgt über den GTS-Etat der Schule. Die Höhe ist Verhandlungssache (Orientierungswert sind 1.644 € pro Schuljahr und jeweils 60-Minuten-Stunde pro Woche) und kann durch schulinterne Gelder oder Sponsorenbeiträge aufgebessert werden. Es ist auch ein TV-L-Vertrag – wohl TV-L-8 – möglich.
Das Angebot an offenen GTS wird durch einen/r „OGTS-Koordinator/in“ organisiert. Interessierte (Vereins-)Personen können sich zum/r OGTS-Koordinator/in ausbilden lassen (160 UE inkl. Prüfung – 1/3 online, 2/3 Präsenz). Kurse werden von verschiedenen Organisationen (BLSV/BSJ, Kolping Akademie, Katholischer Deutscher Frauenbund, …) angeboten.
Weitere Informationen zum Thema erhaltet ihr unteranderem auf Vernetzungstreffen, welche innerhalb eurer Bezirke stattfinden oder auch bei Online-Seminaren des BLSV.
In den kommenden Tagen findet ihr im Bereich Schulsport eine Übersichtsseite samt Best Practices von ausgewählten Vereinen Bayerns.
Solltet ihr noch Fragen haben, meldet euch bei unserem Landeslehrtrainer Nicolas Casado