Jährliche Unterlagen –  (Einzelperson)

Unterlagen zu Aufwandsentschädigungen müssen jährlich neu eingereicht werden.

Bei Erst-Einreichung bitte Formular “Erforderliche Unterlagen – Neu beim BBV” nutzen.

Beim BBV tätig als
Ich erkläre hiermit, dass ich die Steuerbefreiung in Höhe von jährlich 3.000 € nach § 3 Nr. 26 EStG im Kalenderjahr 2025 bei den Einnahmen aus einer anderen Tätigkeit als Übungsleiter oder einer anderen nebenberuflichen begünstigten Tätigkeit (wie z. B.: für Bund, Länder, Gemeinde, Gemeindeverbände, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Rechtsanwaltskammern, Steuerberaterkammern, Wirtschaftsprüferkammern, Ärztekammern, Universitäten oder die Träger der Sozialversicherung etc.). 

Selbstständig Tätige

Bestätigungen hierzu
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Mit meiner Unterschrift stimme ich,

Abschluss

=
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Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters notwendig.