Ehrenamtspauschale und Übungsleiterfreibetrag müssen jährlich neu eingereicht werden.
Bei Erst-Einreichung bitte Formular „Erforderliche Unterlagen – Neu beim BBV“ nutzen.
Bestätigung zur Berücksichtigung der steuerfreien Aufwandsentschädigung für nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeit im gemeinnützigen Bereich nach § 3 Nr. 26a EStG.
Die Höhe und die Möglichkeit einer Aufwandsentschädigung ist mit der entsprechenden Ressortleitung beziehungsweise Geschäftsführung abzusprechen.