Hier findest Du alle Antworten auf Fragen rund um den um das Thema Prävention sexualisierter Gewalt inkl. eines Schutzkonzepts sowie der Prävention interpersonaler Gewalt für Vereine. Sollte Deine Frage nicht berücksichtigt sein, melde Dich gerne bei unserer Frauensportreferentin.
Unter den folgenden FAQ´s findet Ihr Basis- und Umsetzungsinformationen des Schutzkonzepts.
Sexualisierte Gewalt ist jede sexuelle Handlung, egal ob körperlich oder verbal, die gegen den Willen der betroffenen Person vorgenommen wird. Sie fängt bereits bei unangenehmem Anglotzen, dem „zufälligen“ Grabschen an den Hintern oder derben Anmachsprüchen an, geht über das gemeinsame Anschauen von Pornos bis zu sexuellen körperlichen Handlungen.
Entscheidend sind,
Dabei gilt: Selbst wenn etwas üblich ist, es sich aber unangenehm anfühlt, hat jede*r das Recht sich ohne die Angabe von Gründen aus einer Situation herausziehen, wenn sie einem zu weit geht. Eine besondere Machtposition, wie sie z.B. zwischen Trainer*in bzw. Betreuer*in und Athlet*in oder zwischen Erwachsenen und Kindern besteht, bietet ein erhöhtes Gefährdungsrisiko. Der*die Täter*in ist meist nicht der fremde Mann, der hinter einer Hecke lauert. Im Gegenteil kommen die meisten Täter*innen aus dem sozialen Nahbereich: Verwandte, Bekannte und andere vertraute Personen. Nach außen wirken Täter*innen oft sympathisch und wie sozial engagierte Personen, denen man eine solche Tat nicht zutraut.
In der Gruppe können auch unbeabsichtigte Grenzverletzungen vorkommen – zumal Grenzen individuell und unterschiedlich sind. Solche unbeabsichtigten Grenzverletzungen lassen sich durch Achtsamkeit und Einfühlungsvermögen vermeiden oder erkennen und durch eine Entschuldigung korrigieren.
Sexualisierte Gewalt ist oft kein einmaliger Vorfall. Meist handelt es sich um Wiederholungstaten. Die Taten sind häufig geplant und werden bewusst herbeigeführt. Dabei steht bei den Täter*innen meistens nicht die sexuelle Befriedigung, sondern die Ausübung von Macht im Vordergrund.
Täter*innen gehen in der Regel so vor, dass sie durch sogenannte vorbereitende, also nicht justiziable Maßnahmen herauszufinden versuchen, ob ein potentielles Opfer Abwehrhaltungen einnimmt oder nicht. Wenn diese Abwehrhaltungen ausbleiben, dann beginnen in der Regel gravierendere Grenzverletzungen, die eventuell sogar schon justiziabel im Sinne des Strafgesetzbuches sind (sexuelle Gewalt). Wichtig ist, dass diese Übergriffe im rechtlichen „Graubereich“ durch eine umfassende und transparente Präventionsarbeit und eine enttabuisierte Verbands- bzw. Vereinskultur deutlich verringert werden können.
Vorbeugende Maßnahmen, die dafür sorgen, dass das befürchtete Ergebnis nicht eintritt, nennt man präventive Maßnahmen. Dieser Bereich ist also der deutlich wichtigere Bereich beim Thema „sexualisierte Gewalt“, denn das Ziel ist es, dass es erst gar nicht zu Übergriffen kommt. Prävention sexualisierter Gewalt umfasst die Sensibilisierung, Qualifizierung und Beratung aller Mitglieder und Mitarbeiter*innen des BBV.
Wichtig ist dabei ein offener Umgang mit diesem Thema (Enttabuisierung). Ziel ist die Schaffung einer Kultur der Aufmerksamkeit und des Hinschauens, um potentielle Täter*innen abzuschrecken. Dabei soll natürlich keine Atmosphäre des Misstrauens und der Verdächtigung entstehen.
Wichtig sind z.B. folgende Fragen:
Mit all diesen Fragen beschäftigt sich das Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt. Hierbei handelt es sich um ein „lebendes“ Dokument, das laufend weiter gepflegt wird.
** Schutzkonzept einbinden / verlinken **
Fachberatung und die Arbeit mit Betroffenen ist NICHT Aufgabe der PsGPiG/PsG-Vertrauenspersonen. Es ist die Aufgabe von Profis (sie unten „Anlaufstellen“) die Opfer zu betreuen, Täter*innen zu beraten, therapeutisch aktiv oder ermittelnd tätig zu werden.
Anlaufstelle DBV
Weitere Anlaufstellen – Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Gewalt hat im Sport keinen Platz. Der BBV setzt sich gemeinsam mit den Vereinen dafür ein, dass Respekt, Vertrauen und Fairness die Grundlage des Miteinanders bilden. Mit praxisnaher Unterstützung, Schulungen und klaren Strukturen helfen wir Vereinen, Schutzkonzepte zu verankern und eine Kultur zu schaffen, in der sich alle sicher und willkommen fühlen.
Ein Verein, der gute Vereinsarbeit machen möchte, benötigt zum Schutz aller Vereinsmitglieder ein Schutzkonzept. Es setzt ein positives Zeichen für alle Sportler*innen, Trainer*innen, Ehrenamtliche, Eltern und Vorstand, das sich gekümmert wird und jede*r geschützt ist. Die Erarbeitung ist ein Stück Arbeit, doch sobald es einmal steht ist die Pflege kein großer Aufwand mehr.
Entschließt sich ein Verein / eine Abteilung ein Schutzkonzept aufzustellen, sollte zuerst eine Arbeitsgruppe gebildet werden. Die Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus interessierten Vereinsmitgliedern, Vorstand und nach Möglichkeit aus den zwei Ansprechpersonen, die im Falle eines Vorfalls tätig werden. Idealerweise wir die Rolle der Ansprechperson mit einem weiblichen und einem männlichen Mitglied besetzt, um potentiellen Opfern die Möglichkeit zu geben, die Ansprechperson auszuwählen, der eher Vertrauen entgegengebracht werden kann.
Gemeinsam werden die Punkte Risikoanalyse und Verhaltensregeln im Verein, Fortbildung, Kooperation, Öffentlichkeitsarbeit, Ehrenkodex, Erweitertes Führungszeugnis und die Checkliste für den Krisenfall erarbeitet. Bei einem Mehrspartenverein kann man prüfen, ob ein Interventionsleitfaden existiert und dieser für die Abteilung angepasst werden kann / muss.
Das folgende Template für PsG Schutzkonzepte [Link einfügen] basiert auf der Vorlage des Badminton Landesverbands Nordrhein-Westfalen (BLV NRW). Es soll bei der Bearbeitung des Themas PsG unterstützen und muss an die Gegebenheiten des eigenen Vereins angepasst werden.
Weitere Leitfäden des Landessportbundes NRW findet Ihr unter deren Webseite. Anregungen findet man in kleinen Erklärvideos bei Racketmind. Weitere Informationen für eure Arbeit findet ihr hier:
Gewaltprävention / Selbstbehauptung (Kurse für Kids von Karate-, Jiu-Jitsu-Abteilung des Vereins oder Extern)
DOSB Stufenmodell
Alternativ kann nach dem DOSB Stufenmodell vorgegangen werden.
Weitere Details können auf Safesport gelesen werden.
Viele weitere Informationen, Unterlagen, Anleitungen etc. bieten u.a.
Ziel
Wir möchten die Kompetenzen interessierte weiblicher und männlicher Nachwuchskräfte für Führungsaufgaben im Verband entwickeln und somit die quantitative und qualitative Stärkung der ehrenamtlichen Strukturen im Verband stärken. Die nächsten Wahlen stehen in jeder Organisation an, wir wollen eine nachhaltige Sicherung von ehrenamtlichen Führungskräften im Verband.
Wie läuft das Programm ab?
Das Programm wird begleitet von der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Thomas Apitzsch von der Hochschule für angewandtes Management.
Das Programm richtet sich an alle Personen, die sich im Ehrenamt im BLSV, der BSJ oder den Sportfachverbänden engagieren und weiterentwickeln wollen. Die Inhalte zielen vor allem auf die Führungskompetenzen im Ehrenamt ab.
Das Programm beginnt mit zwei Workshops im Mai zum Thema Führung im Verband. Spätestens im Anschluss an die Workshops entscheiden Sie sich, ob Sie am Mentoring-Programm teilnehmen wollen. Insgesamt gibt es 20-25 Plätze im Programm, die wir vergeben können.
Vor den Sommerferien Mitte Juli starten wir mit einer Auftakt-Veranstaltung mit Mentees und Mentoren*innen. Wenn es das Infektionsgeschehen zulässt in Präsenz. Während des Programms arbeiten Sie mit Ihrem Mentor*in an einem zuvor definierten Projekt.
Informationen zum BLSV-Mentoring-Programm und dem Thema „Führung im Verband“ erhielten Interessierte in zwei Workshops am 11. und 19. Mai 2021 im Rahmen einer Videokonferenz. Prof. Dr. Thomas Apitzsch zeigte die theoretischen Grundlagen zur Führung im Verband auf. Außerdem erhielten Sie detaillierte Informationen zum Ablauf des BSLV-Mentoring-Programms.
Finanzielle Kosten fallen keine an, Sie benötigen nur Motivation, Zeit und Durchhaltevermögen bis zum Abschluss des Programms.
Wo kann ich mich melden, wenn ich Fragen habe?
Bitte melden sich unter der Mail: frau@blsv.de