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Hürde genommen, Meilenstein gesetzt

Getreu dem Motto „Was lange währt, wird endlich gut“ erhielt die Geschäftsstelle des Bayerischen Badminton-Verbandes (BBV) am 16.11.2023 die Information des zuständigen Registergerichts, dass die am 06.05.2023 vom außerordentlichen Verbandstag verabschiedete Satzungsänderung nunmehr gültig ist. „Dass die Anpassung unserer Satzung ohne Beanstandungen erfolgt ist, unterstreicht die hohe Qualität und gute Arbeit, die die Satzungskommission geleistet hat“, lobt BBV-Präsident Frank Schlosser. Und weiter: „Mit der nun gültigen Satzung wurde ein wichtiger Meilenstein der Verbandsentwicklung im Rahmen unseres Projekts BBV-Evolution erreicht“. Allen, die ihren Teil dazu beigetragen haben, gilt ein herzliches Dankeschön für ihre Mühen. Jetzt sei der Weg frei für die operative Umsetzung der neuen Ordnungswerke. Durch die strukturellen Optimierungen ist der BBV für die Herausforderungen der Zukunft gut aufgestellt.

Mit dieser neuen Satzung gehen zahlreiche Änderungen einher, die sowohl die Organisationsstrukturen im BBV als auch die Beziehung und Zusammenarbeit von Landes- und Bezirksebene nachhaltig verbessern. Dies geht mit der berechtigten Hoffnung einher, dass dadurch die gesamte Verwaltung des Verbandes effizienter gestaltet wird, die Arbeit in den einzelnen Ressorts wie Leistungssport oder Sportentwicklung zielgerichteter erfolgen kann, und sich letztlich Vereine und alle Personen im BBV stärker auf ihre zentrale Aufgabe konzentrieren können, „die Sportarten Badminton, AirBadminton, Beachminton, Speedminton, Crossminton und Streetminton der Allgemeinheit näher zu bringen, sie zu organisieren und zu fördern, insbesondere im Jugendbereich“ (§ 2.1 Satzung).

Die zentralen Änderungen in der BBV-Organisation betreffen die Einführung eines hauptamtlichen Geschäftsführers und eines hauptamtlichen Sportdirektors. Beide Stellen werden zeitnah ausgeschrieben. Das ehemalige Präsidium wird um diese beiden hauptamtlichen Personen ergänzt, so dass der geschäftsführende Vorstand zukünftig aus Präsident*in, den Vize-Präsident*innen, Geschäftsführer*in sowie Sportdirektor*in besteht. Im BBV-Vorstand und in den Bezirks-Vorständen ist zukünftig eine Personalunion mehrerer Vorstandsämter ausgeschlossen. Jedes Ressort bildet zukünftig einen Ausschuss mit beliebig vielen Mitglieder*innen, also z.B. den Leistungssport-, Lehr- oder Finanzausschuss. Diesen Ausschüssen gehören ab sofort automatisch die jeweils gewählten Ressortleitenden der Bezirke an. Durch die Einführung eines Digitalisierungsausschusses soll die Verbandsdigitalisierung verstärkt vorangetrieben werden und dabei insb. auch die System-Schnittstellen innerhalb des Verbandes sowie zu anderen Organisationen wie BLSV und DBV zielgerichtet weiterentwickelt werden.

Wir werden in den nächsten Wochen in einer Artikelserie die einzelnen Veränderungen der Satzung und ihre Konsequenzen nochmals detailliert vorstellen.

Die neue Satzung findet sich im Ordnungswerk auf der Homepage.

Das Präsidium

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