FAQ´s Lehrwesen

Fragen- und Antwortenübersicht

Alle Aus- und Fortbildungstermine inklusive Ausschreibung und Anmeldungsmöglichkeit findest du in unserer Übersicht der Lehrgangsangebote.

Wie alt muss ich sein, um eine Ausbildung als Trainer zu beginnen?

Die Ausbildung zur Trainerassistenz kann bereits mit 14 Jahren begonnen und erworben werden.

Das Mindestalter für den Erhalt der Lizenzstufe C liegt bei 16 Jahren, die Ausbildung kann aber bereits mit 15 Jahren begonnen werden.

Wie viel kostet eine Aus- bzw. Fortbildung?

Die Übersicht über die Kosten einer Fort- bzw. einer Ausbildung sind unter den BBV-Dokumenten Lehre im Dokument 1 einsehbar.

Welche Unterlagen müssen vor der Lizenzausstellung eingreicht werden?

Um nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss die Lizenz ausgestellt zu bekommen, sind einmalig folgende Unterlagen beim Bayerischen Badminton-Verband einzureichen:

Nach erfolgreichem Abschluss Deiner Trainerausbildung beim Bayerischen Badminton-Verband, sind zur Erlangung Deiner Trainerlizenz noch folgende Unterlagen notwendig.

Bitte fülle dazu dieses Formular aus und lade ggf. die entsprechenden Unterlagen hoch.

Minderjährig
Geschlecht

Erste-Hilfe-Schein (kopieren)

Bedingung für den Lizenzerwerb C-Breitensport: (Umfang mind. 9 LE, max. 2 Jahre alt).
Drag & Drop Files, Choose Files to Upload

Ehrenkodex

▶Ich werde das Recht der mir anvertrauten Sportler*innen auf körperliche Unversehrtheit und Intimsphäre achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art, ausüben.

▶Ich gebe dem persönlichen Empfinden der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen Vorrang vor meinen persönlichen sportlichen und beruflichen Zielen.

▶Ich werde die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen achten und dessen Entwicklung unterstützen. Die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen sowie die der anderen Vereinsmitglieder werde ich respektieren.

▶Ich respektiere die Würde jedes Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen. Ich behandle alle Menschen gleich und fair, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischer Überzeugung, sexueller Orientierung, ihres Alters oder Geschlechts. Diskriminierung jeglicher Art sowie antidemokratischem Gedankengut werde ich entschieden entgegenwirken.

▶Ich werde Kinder, Jugendliche und Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialen Verhalten anderen Menschen sowie Tieren gegenüber anleiten. Ich möchte sie zu fairem und respektvollen Verhalten innerhalb und außerhalb der sportlichen Angebote gegenüber allen anderen Personen erziehen und sie zum verantwortungsvollen Umgang mit der Natur und der Mitwelt anleiten.

▶Ich werde sportliche und außersportliche Angebote stets an dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen ausrichten und kinder- und jugendgerechte Methoden einsetzen.

▶Ich werde stets versuchen, den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gerechte Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote zu schaffen.

▶Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der Sportart Badminton eingehalten werden. Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation.

▶Ich biete den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten.

▶Ich möchte Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen sein, stets die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln vermitteln und nach den Gesetzen des Fair Play handeln.

▶Ich verspreche, dass auch mein Umgang mit erwachsenen Sportlerinnen und Sportlern auf den Werten und Normen dieses Ehrenkodexes basiert.

▶Ich verpflichte mich einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird. Ich ziehe im "Konfliktfall" professionelle, fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere die entsprechenden Verantwortlichen. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.

Mein erweitertes Führungszeugnis enthält keine Einträge wegen Verstößen gegen das Kindswohl.

Ich verpflichte mich, den Arbeitgeber/Auftraggeber meiner Trainertätigkeit sofort zu informieren, wenn gegen mich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder ein Strafverfahren eröffnet ist, das Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 184j, 184k, 184l, 201a Absatz 3, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs) betrifft. Zudem ruht in einem solchen Falle meine Tätigkeit bis zur Entkräftung der Vorwürfe.

Ich akzeptiere, dass Verstöße gegen die o.g. Schutzverpflichtung Konsequenzen haben, in schweren Fällen bis zu einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsvertrages/ sofortigen Beendigung der Trainertätigkeit sowie ggf. strafrechtliche Konsequenzen.

Informationen zum Thema Gewaltprävention sowie das jeweils aktuelle PSG-Schutzkonzept finde ich auf der DBV-Website unter https://www.badminton.de/der-dbv/kontakte/praevention/.

Durch meine Unterschrift

Anti-Doping Erklärung

Ich verspreche die Beachtung und Einhaltung der folgenden Regelungen und Grundsätze zur Bekämpfung des Dopings:

▶Ich setze mich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für die Bekämpfung des Dopings und die Einhaltung der Anti-Doping Bestimmungen ein. Ich habe zu keinem Zeitpunkt Substanzen an Sportler*innen weitergegeben, zugänglich gemacht, oder appliziert oder Methoden angewendet, die gegen die jeweils gültigen nationalen oder internationalen Anti-Doping Bestimmungen verstoßen. Ich werde mich auch zukünftig in keiner Art und Weise an Dopingmaßnahmen beteiligen und so die Würde und die Gesundheit jeder Sportlerin/jedes Sportlers schützen.

▶Mir ist das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) bekannt, das am 17. Dezember 2015 in Kraft getreten ist. Das AntiDopG dient der Bekämpfung des Einsatzes von Dopingmitteln und Dopingmethoden im Sport, dem Gesundheitsschutz der Sportler/innen, der Sicherung von Fairness und Chancengleichheit bei Sportwettbewerben sowie der Erhaltung der Integrität des Sports. Es führt neue Straftatbestände ein und stärkt die Zusammenarbeit von Sport und Staat bei der Verfolgung von Dopingverstößen. Das Anti-Doping-Gesetz kann im Bundesgesetzblatt eingesehen werden. Es gilt die Änderung der Anlage zu § 2 Absatz 3 vom 3. Juli 2020. Ich wurde auch darüber informiert, dass ein Verstoß gegen das AntiDopG zu straf-, zivil- und ebenso arbeitsrechtlichen Konsequenzen (z.B. bei Ärzten Entzug der Approbation oder außerordentliche Kündigung) führen kann.

▶Ich erkenne die Regelungen des World Anti-Doping-Codes (WADC) mit seinen International Standards und des Nationalen Anti-Doping-Codes (NADC) mit seinen Standards, einschließlich der hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen, die AntiDoping-Regelwerke des Badminton Weltverbandes BWF sowie die Satzungen und Ordnungen des DBV in der jeweils gültigen Fassung uneingeschränkt an und unterwerfe sich diesen Regelungen. Ich verpflichte mich, mich über die jeweils aktuellen Fassungen der Regelwerke zu informieren. Die jeweils gültige Fassung der vorstehend genannten Regelwerke kann in der DBV-Geschäftsstelle oder wie folgt eingesehen werden:
- der WADC mit seinen International Standards und der NADC mit seinen Standards sowie die dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen auf der Homepage der NADA: www.nada.de

- die Anti-Doping-Regelwerke der BWF: http://bwfcorporate.com/regulations/ → Chapter 2, Section 2.3

- der Antidoping-Code (ADC) aus DBV-Satzung/Ordnungen: https://www.badminton.de/fileadmin/user_upload/dbv-antidoping-code_2021.pdf.

▶Ich erkenne an, dass ein festgestellter Verstoß gegen diese Bestimmungen die dort genannten Sanktionen zur Folge haben kann. Weiterhin erkenne ich an, dass ein festgestellter Verstoß gegen diese Erklärung und gegen die vorstehend genannten Regelwerke eine schwerwiegende Pflichtverletzung darstellt und folgende Konsequenzen nach sich ziehen kann:

- sofortige Entbindung von allen Vereins-/Verbandsfunktionen

- außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses bzw. sofortige Beendigung der Tätigkeitsvereinbarung.
Die gesundheitliche Integrität jeder Sportlerin und jedes Sportlers und die Chancengleichheit sind das Fundament für einen fairen sportlichen Wettbewerb. Jeder Verstoß gegen Antidoping-Bestimmungen verletzt die ethischen Werte des Sports. Eine fundierte und nachhaltige Antidoping-Arbeit ist deshalb von herausragender Bedeutung für die Glaubwürdigkeit des Sports. Doping stellt nicht nur ein gesundheitliches Risiko für die betroffenen Sportler/inne dar, sondern ist ein klarer Verstoß gegen den Geist des Sports und gegen den Grundsatz der Fairness.

Durch meine Unterschrift
Mit meiner Unterschrift stimme ich,

Abschluss

=
Unterschrift löschen
Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters notwendig.

Wie melde ich mich zu einer Ausbildung bzw. Fortbildung an?

Alle Ausbildungs- und Fortbildungstermine, die vom Bayerischen Badminton-Verband angeboten werden, inklusive der jeweiligen Ausschreibung, findest du in unserer Übersicht der Lehrgangsangebote

Hier kannst Du Dich über jedes einzelne Angebot informieren und direkt anmelden.

Um sich für eine Veranstaltung anzumelden, authentifiziere Dich mit Deiner nuLiga-Zugangskennung. Falls Du noch keinen Zugang hast, musst Du Dich einmalig bei nuLiga registrieren.

Bei Problemen oder Fragen zur Anmeldung melde Dich einfach bei unsere Geschäftsstelle.

Welche Trainerlizenzen werden bei der Vereinspauschale berücksichtigt?

Der Freistaat Bayern unterstützt den Sportbetrieb der bayerischen Sport- und Schützenvereinen in Form einer Vereinspauschale. Die Vereinspauschale dient der finanziellen Unterstützung der Vereine bei der Bewältigung ihrer vielfältigen Aufgaben im Zusammenhang mit der Organisation des Sportbetriebs. Vereine können für alle Personen mit Lizenzen Zuschüsse über die jährliche Vereinspauschale beantragen.

Für die Vereinspauschale ist jeweils nur die höchste Lizenz pro Person (z.B. Breitensport C & Leistungssport B) einzureichen und förderbar. Die Vorstufenqualifikation der Trainerassistenz wird nicht bezuschusst.

 
Wegfall der "Erklärung zur Einreichung von Lizenzen"

Zur Vereinfachung der Antragstellung für die Sport-und Schützenvereine muss ab dem Förderjahr 2024 dem Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale das bisherige Formular "Erklärung zur Einreichung von Lizenzen" nicht mehr beigelegt werden. Nur bei der Teilung von Lizenzen auf zwei Vereine, ist dem Antrag das neue Formular "Erklärung zur Teilung von Lizenzen" beizufügen.

Weitere Einzelheiten zur Vereinspauschale findest Du auf der Seite des Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.

Wie lange ist eine Lizenz gültig?
Die Gültigkeit der Lizenz variiert je nach Lizenzstufe:
  • A-Lizenz: 2 Jahre 
  • B-Lizenz: 3 Jahre 
  • C-Lizenz: 4 Jahre 
  • Trainerassistenz: 4 Jahre

Fortbildungen sind im jeweiligen Gültigkeitszeitraum durchzuführen. Die Lizenz wird anschließend zum Gültigkeitsende der Lizenz um die entsprechende Gültigkeitsdauer aufgerundet auf das nächste Quartal verlängert.

 
Beispiel:

Die Gültigkeit einer C-Lizenz läuft am 02.02.2026 aus. Am 15.06.2024 (also innerhalb des Gültigkeitszeitraums) wird eine Fortbildung im erforderlichen Umfang absolviert. Folglich wird die Lizenz bis zum 31.03.2030 verlängert. Diese Verlängerung erfolgt aus technischen Gründen frühestens Am Anfang des Quartal des Ablaufs der Gültigkeit und ist anschließend in deinem nuLiga-Profil einsehbar. In einem Gültigkeitszeitraum ist nur eine Fortbildungsmaßnahme zur Lizenzverlängerung anrechenbar.

Welchen Umfang müssen Fortbildungen zur Lizenzverlängerung haben?
Für die Verlängerung der Lizenz müssen folgende Lerneinheiten (LE) nachgewiesen werden:
  • Lizenzstufe Trainerassistenz: 8 LE
  • Lizenzstufe C, B und A: Mindestens 15 LE

Eine Lerneinheit entspricht dabei 45 Minuten.

Werden auch externe Fortbildungen zur Lizenzverlängerung anerkannt?

Der Bayerische Badminton-Verband e.V. genehmigt für Deine Lizenzverlängerung neben eigenen Fortbildungsangeboten auch externe Fortbildungsmaßnahmen.

Alle externen Fortbildungen, die nicht im BBV-Maßnahmenkalender beworben werden, müssen vor Beginn der Veranstaltung beim BBV-Lehrwart als solche angefragt und genehmigt werden. Eine nachträgliche Anerkennung ist nicht möglich.

Im Anschluss an die Fortbildungsmaßnahme kannst Du hier Deinen Antrag auf Lizenzverlängerung stellen.

Wo sind Hospitationen im Leistungssport möglich?

Als Lizenzverlängerung werden ebenfalls Hospitationsstunden im Rahmen von  Landeskaderlehrgängen und VICTOR KIDS CAMPTAGE anerkannt. Ebenfalls besteht am VICTOR Landesleistungsstützpunkt eine Hospitationsmöglichkeit. Für eine vollständige Lizenzverlängerung sind auch hier 15 Lerneinheiten á 45 Minuten nachzuweisen. Eine Übersicht über die Lehrgangsangebote  findest Du im Veranstaltungskalender vom Ressort Leistungssport. Die Lehrgänge, die zur Lizenzverlängerung anerkannt sind, werden mit der entsprechenden Anzahl der Lerneinheiten (z.B. VICTOR TTB U13/U15 LG 11.06.2025 Nürnberg (8LE)) dargestellt.

 
Voraussetzungen:
  • Du verfügst mindestens über die Lizenzstufe C-Breitensport.
  • Du gibst wöchentlich mindestens 3 Stunden Kinder- bzw. Jugendtraining pro Woche.
  • Du bereitest Teilnahmen Deiner Kinder und Jugendliche am Wettkampfbetrieb vor und betreust sie dort.
  • Proaktivität ist notwendig. Ansprechpartner BBV Sportdirektor.
 
Kosten:
  • Hospitationen inkl. Vor- /Nachbereitung sowie individuellem Feedback mit Ausstellen einer Teilnahmebestätigung zur Lizenzverlängerung kosten 60 € pro  15 Lerneinheiten.
  • Hospitationen ohne Ausstellung einer Teilnahmebestätigung zur Lizenzverlängerung sind kostenlos.
Wer ist für die Lizenzverlängerung verantwortlich?

Verantwortlich für die Einhaltung aller Fristen und für die unmittelbare Mitteilung einer Anschriftenänderung, ist der Inhaber einer Lizenz selbst.

Für die Verlängerung aller Lizenzen (A, B, C und Trassi) und die Eintragung im Lizenzmanagementsystem von bayerischen Trainer und Trainerinnen ist der Bayerische Badminton-Verband verantwortlich.

Warum erhalte ich nach einer Lizenzverlängerung der Stufe C-Leistungssport automatisch eine Lizenz C-Breitensport?

Seit dem 01.01.2023 gibt es mit der Lizenzstufe C-Breitensport eine neue Lizenzstufe. Diese Lizenz ist ebenfalls bei der Vereinspauschale förderbar und kann seit 01.01.2023 alleine abgeschlossen werden. Nach Absolvierung des Aufbaumoduls kann die Lizenzstufe C-Leistungssport absolviert werden.

Aus diesem Grund erhalten alle Personen, die erstmalig ab 01.01.2023 eine Lizenzverlängerung ihrer Lizenzstufe C-Leistungssport abschließen, automatisch die Lizenz C-Breitensport ausgestellt. Die Person verfügt dann über zwei Lizenzen, die bei der Vereinspauschale berücksichtigt werden.

Was sind "Erhaltungszeiträume"?

Zum Erhalt einer Lizenz nach Ablauf der Gültigkeit sind nach Ablauf der Gültigkeit Erhaltungszeiträume vorgesehen. Deine Lizenz ist dann abgelaufen, aber noch aktiv.

Die Erhaltungszeitraum der Lizenz variiert je nach Lizenzstufe:
  • A-Lizenz: 2 Jahre 
  • B-Lizenz: 3 Jahre 
  • C-Lizenz: 4 Jahre 
  • Trainerassistenz: 4 Jahre

Nach dem erfolgreichen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen innerhalb der jeweiligen Erhaltungszeiträume, werden Lizenzen rückwirkend zum letzten Lizenzablaufdatum um die jeweilige Gültigkeitsdauer verlängert.

Wie viel Badmintonerfahrung brauche ich, um eine Trainerausbildung zu beginnnen?

Neben der Mitgliedschaft in einem Badmintonverein gibt es für die Ausbildung zur Trainerassistenz keine Zulassungskriterien. Diese Ausbildungsstufe wurde extra geschaffen, um auch Neulingen einen einfachen Einstieg in die Trainerausbildung zu ermöglichen. Für die Teilnahme an der darauf aufbauenden Lizenzstufe C sind solide Grundfertigkeiten der Sportart und mehrere Jahre Wettkampferfahrung notwendig.

Wie sieht die Prüfung zur Lizenzstufe Trainerassistenz bzw. C aus?

Die Prüfung zur Trainerassistenz erfolgt in Form einer kurzen Lehrprobe, die im Rahmen des Moduls "Badminton verstehen und vermitteln" durchgeführt wird.

Bei der Lizenzstufe C-Breitensport erfolgt eine schriftliche Theorieprüfung (digital), eine praktische Lehrprobe sowie eine Demonstrationsprüfung von Technik und Zuspielfähigkeiten (per Videoabgabe).

Im Rahmen der Lizenzstufe C-Leistungssport erfolgt eine praktische Lehrprobe sowie eine weitere Überprüfung der Demonstrationsfähigkeit von Technikelementen und Zuspielfähigkeit.

Benötige ich für die Lizenzstufe C die Lizenzstufe Trainerassistenz?

Ja, die Lizenzstufe Trainerassistenz ist die Voraussetzung für die Lizenzstufe C-Breitensport und C-Leistungssport. Dabei hat sich der Umfang zu früheren C-Trainerausbildungen (acht Module in Form von acht Wochenend- oder zwei Wochenlehrgängen) nicht verändert. Mit dem Trainerassistent wurde lediglich die erste Hälfte der C-Trainerausbildung (Modul 1-4) als eigenständige Ausbildungsreihe etabliert, auf der dann die vier Vertiefungsmodule (Modul 5-8) aufbauen.

Kann ich die Lizenzstufe Trainerassistenz und C im gleichen Jahr absolvieren?

Ja es ist möglich, dass beide Ausbildungen im gleichen Jahr abgeschlossen bzw. begonnen werden. 

Wo finde ich die Teilnehmerliste einer Veranstaltung?

Nach Deiner Anmeldung findest Du auf Deinem nuLiga-Profil auch die stets aktuelle Teilnehmerliste zu Deinen Veranstaltungen. Diese kannst Du nutzen, um z.B. Fahrgemeinschaften zu bilden.

Wo finde ich meine Trainerlizenzen?

Du findest Deine aktuellen Lizenzen der Lizenzstufen Trassi, C, B und A stets aktuell zum Download auf Deinem nuLiga-Profil.

Solltest Du noch nicht für nuLiga registriert sein, ist eine einmalige Registrierung erforderlich, um auf diesen Service zurückgreifen zu können.

Solltest Du vereinslos sein oder einem Verein angehören, der noch keine BBV-Mitgliedschaft besitzt, dann stelle bei der Registrierung bei dem Feld "Verein" "9999Vereinslos" aus.

Wo erhalte ich als Verein eine Übersicht der Lizenzinhaber meiner Vereinsmitglieder?

Unter nuLiga erhältst Du als Vereinsverantwortlicher stets einen Überblick über die aktuellen Lizenzen Deiner Mitglieder. So hast Du stets eine Übersicht über die aktuellen und ablaufenden Lizenzen und kannst Deine Mitglieder über Verlängerungsmaßnahmen informieren, um die Vereinspauschale zu erhalten.

Schritt 1: 

Schritt 2:

Was ist die "DBV-Rahmentrainingskonzeption"?

Die DBV-Rahmentrainingskonzeption (RTK) ist ein sich fortlaufend weiterentwickelndes Dokument, welches als Grundlage für die Ausbildung von Badmintonspielerinnen und -spielern insbesondere im Nachwuchsbereich genutzt werden kann. Die DBV-Rahmentrainingskonzeption ist hier zu finden. Die RTK ist kostenfrei, die Zugangsdaten erhaltet Ihr mit dem Abonnieren des Newsletters.

Welche Vergünstigungen gibt es für Personen mit Kaderstatus?

Vereine, die Kinder und Jugendliche ausgebildet haben, die in den Landes- oder Bundeskader nominiert wurden, erhalten bei den Ausbildungskosten der ersten Ausbildung zum Trainer bzw. Trainerin einen Rabatt. Der Rabatt wird nur für die Person gewährt, die auch dem entsprechenden Kader zugehörig gewesen ist.

Durchgehende Zugehörigkeit zum Landes- bzw. Bundeskader:
  • 1 Jahr : 50,- € Rabatt
  • 2 Jahre: 100,- € Rabatt
  • 3 Jahre: 150,- € Rabatt